Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Mindelheim
  3. Siebnach: Nach Unfall in Siebnach: Wie schütze ich mein Kind vor Verbrühungen?

Siebnach
21.05.2024

Nach Unfall in Siebnach: Wie schütze ich mein Kind vor Verbrühungen?

Heißes Wasser im Kochtopf kann gefährlich sein. Oberarzt Krohn rät deshalb davon ab, Kinder neben dem Herd beim Kochen zuschauen zu lassen.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

Nach dem Unfall in Siebnach, bei dem ein Kind Verbrühungen erlitten hat, fragen sich Eltern, wie sie in so einem Fall reagieren können. Experte Carsten Krohn gibt Antworten.

In Siebnach bei Ettringen hat sich ein Kind bei einem Unfall schwere Verbrühungen zugezogen. Es wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach München gebracht. Wie die Polizei auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, geht es dem Kind inzwischen wieder besser. Carsten Krohn arbeitet in der Klinik Schwabing in München. Er ist dort leitender Oberarzt für Kinderchirurgie und leitender Arzt des Zentrums für schwerbrandverletzte Kinder.

Was können Eltern beachten, um ihr Kind vor möglichen Verbrennungen oder Verbrühungen zu schützen?

"Insgesamt müssen alle heißen Substanzen vor Kindern in Sicherheit gebracht werden", erklärt Krohn. Berühmt ist laut ihm die heruntergezogene Tasse Tee: Das Kind im Alter von ein bis drei Jahren will den Trinkvorgang, den es bei den Eltern beobachtet, imitieren, weiß aber nicht, dass in der Tasse eine gefährliche Flüssigkeit ist. Beim Versuch, an die Tasse heranzukommen, schüttet es sich die heiße Flüssigkeit über Kinn und Brustwand. "Es reicht oft schon, die Tasse einfach in die Mitte des Tisches zu stellen und nicht an den Tischrand", sagt er. Auch rät Krohn davon ab, die Kinder neben den Herd zu setzen und sie beim Kochen zuschauen zu lassen: "Nicht selten fassen die Kinder dann in das Nudelwasser oder werfen den Topf um."

Wie können Eltern Erste Hilfe leisten?

Sollte ein Unfall passieren, rät Krohn dazu, das Kind mit lauwarmen Wasser abzuspülen, wenn keine zu große Fläche betroffen ist und das Kind dadurch nicht auskühlt. Bei lokalen Verletzungen solle man schauen, dass die heiße Kleidung vom Kind gekühlt und dann entfernt wird. "Dann sollte das Kind in eine trockene, saubere Decke eingeschlagen werden", sagt er. Außerdem empfiehlt er, dem Kind sofort Schmerzmittel zu geben. "Sollte ein Mensch tatsächlich brennen, muss natürlich als Erstes gelöscht werden", sagt Krohn. 

Was ist der Unterschied zwischen Verbrennungen und Verbrühungen?

Eine Verbrühung, beschreibt Krohn, ist eine Verletzung durch heiße, flüssige Substanzen. Diese komme bei Kindern häufiger vor, als eine Verbrennung. Diese entsteht wiederum durch den Kontakt mit heißen Oberflächen oder Flammen. Als Beispiele nennt Krohn Herdplatten, Lockenstäbe oder die Kaminofentür. Eine Mischform sei die Verbrennung durch Fett, hier liege zwar eine flüssige Substanz als Ursache vor, diese ist jedoch so heiß, dass die Haut meist tiefer geschädigt sei.

Was macht Verbrennungen und Verbrühungen für Kinder so gefährlich?

"Zunächst einmal tun thermische Schädigungen, also Verbrennungen und Verbrühungen, unfassbar weh", sagt Krohn. Oberflächliche Verbrühungen und Verbrennungen können laut dem Arzt jedoch oft von alleine verheilen. Reicht die Verletzung tiefer, muss sie jedoch oftmals mit Haut vom eigenen Körper transplantiert werden. "Das bedeutet, dass man wo anderes ganz oberflächlich eine kleine Hautschicht abnimmt und auf das nicht heilende Areal aufsetzt", erklärt Krohn. Bei großen Flächen könne eine thermische Verletzung sogar lebensgefährlich sein. 

Wann sollte der Notarzt gerufen werden?

"Immer dann, wenn die Eltern mit der Situation überfordert sind", sagt Krohn. 

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.