Auf der Donau dürfen nur Schachteln schippern
Elchingen (mde) - Die Firma "Bootstechnik Ulm" hat ihren Betriebssitz von Ulm nach Nersingen verlegt. Sie stellte nun eine Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Elchingen auf "Erteilung einer Schifffahrtgenehmigung für das Befahren der Donau mit Motorbooten zu Erprobungszwecken an der Slipanlage Thalfingen (im Bereich der Donaubrücke)". Das Befahren der Donau sollte der Erprobung und Einstellung von reparierten Schiffsmotoren dienen. Wie der Betriebsinhaber vom Landratsamt erfuhr, darf "an Gewässern, die nicht zur Schifffahrt freigegeben sind Schifffahrt nur mit Genehmigung des Landratsamtes ausgeübt werden. Warum ihn dann das Landratsamt an die Gemeinde Elchingen verwies war einigen Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses nicht klar.
"Wir sind froh, dass wir diese noch vor einigen Jahren bestehende Genehmigung aus der Welt schaffen konnten und werden uns dieses Problem jetzt nicht wieder neu schaffen", meinte Ausschussmitglied Armin Menz (Freie Wähler). Rudolf Niedermeier (CSU) bemerkte, dass selbst den traditionellen "Ulmer Schachteln" nur eine Fahrt im Jahr in diesem Bereich gestattet ist. Manfred Bittner (Die Eule) fand ein Befahren der Donau zum Zwecke der Reparatur von Schiffsmotoren "umweltpolitisch unverantwortlich". "Ich bin erstaunt darüber, dass uns das Landratsamt hier scheinbar den Schwarzen Peter zuschieben will" bemerkte Rudolf Niedermeier. Fraktionsübergreifend und einstimmig lehnten die Ausschussmitglieder die Anfrage ab. Sie wiesen auf andere Möglichkeiten (zum Beispiel auf den Fetzersee) hin.
Der ablehnende Beschluss lautet: Die Gemeinde Elchingen spricht sich gegen die Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung zum Befahren der Donau im Bereich des Auwaldes mit Motorbooten durch einen Bootsreparaturbetrieb aus. Es wird eine Beeinträchtigung des Natur- und Erholungsraumes der Donau mit angrenzendem Auwald gesehen. Der Bereich liegt im gemeldeten Gebiet der Fauna-Flora-Habitate und der Vogelschutz-Richtlinie. Das Verschlechterungsverbot lässt nach Auffassung der Gemeinde keine neu hinzukommende störende Nutzung (Lärm, Abgase) zu. Weiterhin liegt die Haupteinsatzzeit in den Frühjahrs- und Sommermonaten, in denen die Brut, insbesondere der Wasservögel, stattfindet.
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