DNA im Handschuh lässt sich zeitlich nicht zuordnen
Neu-Ulm/Augsburg (mcz) - Hat der mutmaßliche Täter gelbe Handschuhe getragen, als er am 20. September 2006 mit 52 Hammerschlägen und drei Messerstichen die sechsfache Mutter aus Krumbach bestialisch tötete? Um diese Frage ging es während des zweiten Prozesstags am Augsburger Landgericht. Verantworten muss sich seit Donnerstag ein 46-jähriger Mann aus dem Neu-Ulmer Stadtteil Offenhausen, der eine Liebesbeziehung mit der Tochter der Krumbacherin hatte.
DNA-Spuren vom Opfer und vom Angeklagten
Der rechte Handschuh wurde nach der Tat im Waschraum des Kellers gefunden. An ihm klebte Blut des Opfers. DNA-Spuren sowohl der Frau als auch mit "sehr hoher Wahrscheinlichkeit" des Angeklagten fanden sich auf der Innenseite. Das muss aber kein Beweis für eine Täterschaft sein - es sei durchaus möglich, dass das entdeckte Erbgut auch von einem früheren Zeitpunkt stammt. Das würde die Aussage des Angeklagten bestätigen. Er behauptet, mit der Frau im Frühjahr 2006 eine Küchen-Anrichte lackiert zu haben. Demnach hätte ein unbekannter Dritter den Handschuh getragen. Die angestellten Gutachten des Landeskriminalamts konnten den Angeklagten ebenfalls nicht belasten. Beispielsweise wurden Baumwollfasern unter den Fingernägeln des Angeklagten untersucht. Der Vergleich mit der Beflockung des Handschuhs brachte kein Ergebnis. "Es könnte also jeder Fasern unter den Fingernägeln haben", fasste der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel zusammen.
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