Kokain-Prozess: Angeklagter zu fast drei Jahren Haft verurteilt
Plus Der Verteidiger pocht auf den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Für das Neu-Ulmer Schöffengericht steht aber außer Frage, dass der Ulmer mit Drogen gehandelt hat.
Im Prozess wegen Kokain-Handels hat das Neu-Ulmer Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Mayer nun sein Urteil verkündet: Der 39-jährige Angeklagte aus Ulm bekam eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Richter Mayer sprach in der Urteilsbegründung auch grundsätzliche Probleme im Rechtswesen an.
Wie berichtet, soll der Angeklagte zwischen Juni 2016 und September 2017 mehrmals Kokain gekauft haben, um es später an weitere Abnehmer zu veräußern. Nachdem die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Sitzung drei Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte, begann der zwölfte und letzte Verhandlungstag mit dem Plädoyer von Verteidiger Alfred Nübling. Er verwies auf die Aussagen zweier Zeugen, die selbst wegen Drogendelikten verurteilt wurden und vor Gericht aussagten, dass sie mit dem Angeklagten keine Geschäfte gemacht haben.
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