Kurden-Prozess: Geladene Zeugen kommen nicht
Die mühsame Beweisaufnahme am Landgericht Ulm wird weiter geführt. Einige Angeklagte sagen weiterhin nichts, haben aber stattliche Vorstrafen in ihrer Akte stehen.
Kein Verhandlungstag im sogenannten Kurdenprozess vor dem Ulmer Landgericht bleibt ohne Überraschungen. Eigentlich sollten zwei von der Verteidigung aufgebotene Zeugen aus der Schweiz am Samstag um 14 Uhr aussagen. Und zwar dass einer der wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung angeklagten Männer mit kurdischen Wurzeln nicht bei einem Angriff auf einen Köfte-Imbiss im Hafenbad dabei sein konnte, wie in der Anklageschrift behauptet. Der Angeklagte will nämlich zu diesem Zeitpunkt in Zürich gewesen sein.
Doch wer nicht am Samstag der Ladung nach Ulm folgte, waren die von der Verteidigung aufgebotenen Entlastungszeugen. So schleppt sich die mühsame Beweisaufnahme in diesem Prozess weiter dahin, die im Oktober vergangenen Jahres begann, bis Dezember terminiert war und bis zum April 2018 verlängert werden musste.
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