Mit 2,6 Promille vom Rad gefallen
Mit einem Freispruch wegen Schuldunfähigkeit endete gestern vor dem Amtsgericht Neu-Ulm der Prozess gegen einen 32 Jahre alten Mann, dem die Staatsanwaltschaft "fahrlässige Trunkenheit im Verkehr" zur Last gelegt hatte.
Der Frührentner war an einem Maiabend im Jahr 2010 in Thalfingen mit zwei Flaschen "Jack-Daniels" Whisky und über 2,6 Promille intus von seinem Fahrrad vor das Auto einer jungen Frau gestürzt, die angesichts des Schlangenlinien fahrenden Bikers vorsichtshalber bereits gestoppt hatte. Passiert war damals nichts Weltbewegendes, sieht man einmal von den Hautabschürfungen an den Händen des Mannes ab. Für die Justiz also eigentlich ein Bagatellfall.
Eigentlich, denn bei einer ersten Verhandlung Ende September beschlichen den Neu-Ulmer Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer ernste Zweifel, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Immerhin war er in seinem Leben bereits mehrmals in nervenärztlicher Behandlung gewesen. Eine deshalb vom Gericht angeordnete Begutachtung durch Experten des Bezirkskrankenhauses Günzburg blieb ohne greifbares Ergebnis - der Mann weigerte sich, mit den Ärzten zu reden.
Grüne Marsmännchen werden die Macht übernehmen
Geredet hatte er aber sehr wohl, als ihn die Polizei nach seinem Sturz zwecks Blutprobe mit zur Wache an die Reuttier Straße in Neu-Ulm nahm. Wie ein Beamter berichtete, habe der aufgekratzt lachende Mann bei der Fahrt im Streifenwagen von "grünen Marsmännchen" berichtet, die demnächst die Macht übernehmen. Anders als im BKH kooperierte der Angeklagte gestern aber mit dem zum Prozess geladenen Gutachter Dr. Ernst Baljer, ärztlicher Direktor der forensischen Psychiatrie in Günzburg. Baljer kam zu dem Schluss, dass der Mann, der derzeit stationär in der psychiatrischen Abteilung der Ulmer Uni behandelt wird, an einer Psychose leidet, die eine "selbstkritische Beurteilung" seines Tuns verhinderte - mit anderen Worten: schuldunfähig nach Paragraf 20 Strafgesetzbuch.
Auf Antrag von Oberstaatsanwalt Markus Schroth sprach Amtsgerichtsdirektor Mayer den Mann frei. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
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