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17.02.2009

"Müller will keinen Betriebsrat"

Neu-Ulm (kr) - Dem Drogerieunternehmen Müller ist es gestern nicht gelungen, per einstweiliger Verfügung die Wahl eines Betriebsrats in seinem Lager an der Max-Eyth-Straße in Neu-Ulm zu stoppen. Die achte Kammer des Arbeitsgerichts Augsburg (mit Sitz in Neu-Ulm) unter Vorsitz von Richter Hubert Angstenberg wies einen entsprechenden Antrag des Unternehmens zurück. Müller-Anwalt Lars Kuchenbecker hatte seinen Antrag damit gerechtfertigt, dass es bereits bei der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmung des Wahlvorstandes zu Unregelmäßigkeiten gekommen war, die in der Folge - sollte tatsächlich ein Betriebsrat gewählt werden - zu einer Wahlanfechtung führen werden. Nach Kuchenbeckers Ansicht war die Einladung zu einer Betriebsversammlung, in der das Thema Wahlvorstand im Mittelpunkt stand, nicht korrekt. Dazu muss man wissen, dass in dem Lager sozusagen zweierlei Beschäftigte tätig sind: von 88 Mitarbeitern stehen elf in Diensten der Drogerie Dienst Ulm (DDU), der Rest gehört zu Dienstleitung Beimerstetten (BLM) - einer "konzerneigenen Dienstleistungsgesellschaft". Bei der Einladung zur Betriebsversammlung war jedoch nur die Rede von DDU-Mitarbeitern - nach Interpretation von Kuchenbecker wurde so ein Großteil der Beschäftigten also nicht ordnungsgemäß geladen. Wie DDU und DLB konzernintern zueinander stehen, konnte Anwalt Kuchenbecker nicht sagen - ob die jeweiligen Gesellschaften gemeinsam das Lager betreiben oder nur die DDU mit DLB-Leiharbeitern.

Richter Angstenberg, der sich eingangs schon gewundert hatte, dass der Firma Müller derart viel an einer ordnungsgemäßen Betriebsratswahl liegt, wunderte sich angesichts dieser Unwissenheit noch viel mehr: Wenn schon ein Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht weiß, wer zu welchem Unternehmensteil gehört - wie soll dann ein Beschäftigter wissen, ob er betriebsratswahlberechtigt ist oder nicht.

Für den Anwalt des beklagten Wahlvorstands, Gerhard Vollmer-Zilles aus Ulm, war trotz entgegengesetzter Beteuerungen von Kuchenbecker klar, dass das Einstweilige-Verfügung-Verfahren ein weiterer Versuch von Müller ist, einen Betriebsrat zu verhindern. Er berichtete zudem, dass DDU-Mitarbeitern im Lager Neu-Ulm Vergütungen gestrichen und Einkaufsrabatte gestrichen worden seien. Vollmer-Zilles: "Müller will keinen Betriebsrat."

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