Nach Unfall: Staplerfahrer muss bezahlen
Mann hatte keinen Führerschein
Neu-Ulm Ein Arbeitsunfall mit dramatischen Folgen für einen Lageristen hat ein juristisches Nachspiel: Vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht mussten sich gestern der Leiter einer Neu-Ulmer Speditionsfiliale und ein Gabelstaplerfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Bei einem Zusammenstoß mit dem Hubfahrzeug im Dezember hatte ein 42-jähriger Arbeiter seinen rechten Fuß verloren. Der Staplerfahrer besaß offenbar keinen Führerschein für das Gefährt. Im Gerichtssaal sollten nun die Umstände des Unfalls geklärt werden.
Doch das gestaltete sich als gar nicht so einfach: Mehrere Zeugen hatten sich entschuldigt, auch der Staplerfahrer und sein Verteidiger waren nicht vor Ort. Der Geschädigte erschien auf Krücken, er ist seit dem Unfall arbeitsunfähig und soll bald eine Prothese erhalten. Mithilfe einer Dolmetscherin schilderte der Kroate die Ereignisse am Tag des Unfalls: Er sei rückwärts mit einem Hubgerät, einer sogenannten Ameise, eine Neigung hinab gefahren. Unten habe ihn der schwer beladene Stapler gerammt: „Ich habe noch gebremst, aber der Fahrer hat mich wahrscheinlich nicht gesehen.“ Nach Angaben des Angeklagten war der Stapler zu hoch beladen. Bei dem Aufprall bohrte sich die Gabel in das Bein des 42-Jährigen, die Ärzte konnten seinen Fuß nicht mehr retten.
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