Neue Abstandsflächen: Das kommt auf Bauherren in Senden zu
Plus Die Stadt Senden hat zu den Abständen zwischen Gebäuden eine eigene Fassung der Bayerischen Bauordnung beschlossen. Damit steht fest, was Bauherren in Zukunft beachten müssen.
Bauen in Bayern verändert sich ab dem Jahr 2021 - zumindest in Teilen des Freistaats. Zum Februar ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten, die Ende des vergangenen Jahres vom Landtag verabschiedet wurde. Wichtiger Bestandteil dieser Reform ist, dass Abstandsflächen zwischen Gebäuden kleiner ausfallen. Betroffen von den Änderungen sind jedoch nur Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 250.000 - und damit auch die Stadt Senden. Diese hat jedoch von ihrem Recht Gebrauch gemacht, teilweise Änderungen an den Vorgaben zu machen. Nun steht fest, was für zukünftige Bauherren in Senden gilt.
Der Freistaat Bayern hat die Reform auf den Weg gebracht, um mehr Wohnraum zu ermöglichen. Generell soll damit das Bauen schneller und einfacher möglich sein. Durch geringere Abstandsflächen kann zudem in der zukünftigen Ortsentwicklung nachverdichtet und so weniger Fläche verbraucht werden - so der Gedanke. Der ehemals einzuhaltende Abstand betrug die Wandhöhe (1H) eines Gebäudes, mindestens mussten es aber drei Meter bis zur Grundstücksgrenze sein. Durch die neue Bauordnung werden die Abstandsflächen generell auf 40 Prozent der Wandhöhe (0,4H) reduziert, auch ein Teil der Dachhöhe kann je nach Dachneigung mit in den Abstand einfließen - der Mindestabstand von drei Metern bleibt. Bayern gibt den Kommunen aber die Möglichkeit, in Sachen Abstand eine eigene Satzung zu verabschieden und damit auf die örtlichen Besonderheiten einzugehen. Wer nichts unternimmt, für den gelten seit Februar die deutlich geringeren Abstandsvorgaben.
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