Wende im Fall Sheila:Kippt das Haft-Urteil?
Wende im Fall Sheila: Die Eltern, die den Säugling krank und ausgetrocknet in ihrer völlig zugemüllten Wohnung in Illertissen dahinsiechen ließen, können jetzt damit rechnen, dass sie deswegen doch nicht ins Gefängnis müssen. Von Bernhard Junginger
Von Bernhard Junginger
Illertissen/Neu-Ulm. Wende im Fall Sheila: Die Eltern, die den Säugling krank und ausgetrocknet in ihrer völlig zugemüllten Wohnung in Illertissen dahinsiechen ließen, können jetzt damit rechnen, dass sie deswegen doch nicht ins Gefängnis müssen. Denn das junge Paar ist vom Vormundschaftsgericht des Amtsgerichts Neu-Ulm unter Betreuung gestellt worden. Ein psychiatrisches Gutachten hatte Suchtprobleme und Antriebslosigkeit bestätigt, auch von einer "geistigen Minderbegabung" ist die Rede.
Dr. Bernt Münzenberg, der Direktor des Neu-Ulmer Amtsgerichts, bestätigt diesen Sachverhalt auf Anfrage. Er war es, der das junge Paar im vergangenen September wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt hatte: die Mutter (21) zu zehn Monaten, den Vater (22) zu einem Jahr und neun Monaten - wegen unterschiedlicher Vorstrafen. Ihnen hätte klar sein müssen, wie mit einem Säugling umzugehen ist, so lautete damals die Begründung des Neu-Ulmer Amtsgerichts. Jeder wisse, dass Babys eben nicht zwischen Katzenkot, gebrauchten Windeln und verschimmelten Essensresten aufwachsen dürfen.
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