Staatsanwälte haben neue Waffe gegen Raser-Wahnsinn
Die Ulmer Staatsanwaltschaft hält neues Gesetz im Bereich illegale Autorennen für wirksam. Weiterer Brennpunkt bei der Jahresbilanz: Der „falsche Polizist“ – einer steht demnächst vor Gericht.
Fast jedes Wochenendes ist es in Ulm zu beobachten: Junge Männer in aufgemotzten Autos fahren mit quietschenden Reifen im Dreieck Olgastraße, Neue Straße und Frauenstraße. „Hier zeigen sich die Herrschaften gerne“, sagte Michael Bischofberger, der Pressesprecher der Ulmer Staatsanwaltschaft. Ende August vergangenen Jahres etwa, habe in der Olgastraße – direkt vor einer Ampel bei der Staatsanwaltschaft – ein junger Audi-Fahrer in wenigen Sekunden von Null auf 96 Sachen beschleunigt. Der Audi rammte dann einen VW frontal, der durch den Aufprall – knapp am Fahrleitungsmast der Straßenbahn vorbei – über 30 Meter weit in eine Tankstelle hinein geschleudert wurde. Bestraft wurde der Mann nach der neuen Bestimmung im Strafgesetzbuch, die es ermöglicht, illegale Autorennen härter als bisher zu ahnden. Für so ein „illegales Autorennen“ könne auch ein Einzelraser zur Rechenschaft gezogen werden, der quasi gegen die Uhr ein Rennen fährt. Mehrfach habe die Ulmer Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr diesen Paragrafen 315d angewandt, der nun seit über einem Jahr in Kraft ist. Statt Bußgeld und einem Monat Fahrverbot drohen jetzt die Entziehung der Fahrerlaubnis, hohe Geldstrafen und eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Und offensichtlich ist es mit der Raserei schon besser geworden, so der leitende Oberstaatsanwalt Christof Lehr bei der Jahrespressekonferenz der Staatsanwaltschaft Ulm. „Der Paragraf hat eine hohe präventive Wirkung.“ Doch Vergleichszahlen gebe es nicht, schließlich schlugen vor der Einführung derartige Verfehlungen als Ordnungswidrigkeit kaum bei der Staatsanwaltschaft auf.
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