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  3. Neu-Ulm: Urteil: Gefängnisstrafe für 30-jährigen Vergewaltiger aus der Region Ulm

Neu-Ulm
04.05.2020

Urteil: Gefängnisstrafe für 30-jährigen Vergewaltiger aus der Region Ulm

Auf diesem Fußweg in Neu-Ulm geschah die zweite Tat.
Foto: Alexander Kaya

Plus Insgesamt sechs Jahre und sechs Monate muss der Schuldige in Haft und in eine Erziehungsanstalt.

Nach einer langen Beweisaufnahme und den Plädoyers hat Richter Christian Liebhart am Landgericht Memmingen jetzt das Urteil gegen einen 30-jährigen Eritreer verkündet. Dieser hat im April und Mai vergangenen Jahres gleich zwei Straftaten in Neu-Ulm begangen: In einer Nacht im April vergewaltigte er seine damalige Freundin auf deren Sofa. Danach folgten Streits, eine Trennung ihrerseits und Diskussionen über WhatsApp. Einige Tage später hat der Mann nach einem Abend in einer Kneipe eine Frau auf der Augsburger Straße festgehalten und Sex verlangt. Außerdem bedrohte er sie mit dem Tod.

Erst zwei Jahre und drei Monate Haft, dann in eine Erziehungsanstalt

Wegen dieser Taten verurteilte Liebhart den 30-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Davon wird der Mann laut dem Gerichtssprecher Jürgen Brinkmann zwei Jahre und drei Monate in Haft absitzen und die restliche Zeit in einer Erziehungsanstalt verbringen. Normalerweise sei die Reihenfolge umgekehrt. Doch in diesem Fall sei es sinnvoller, dass die Erziehung nach der Haft beginnt und nicht vorher.

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