Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Neu-Ulm: Unfall am Bahnübergang Gerlenhofen: 77-jähriger Radfahrer von Zug erfasst

Neu-Ulm
26.05.2023

Unfall am Bahnübergang Gerlenhofen: 77-jähriger Radfahrer von Zug erfasst

Am Bahnübergang in Gerlenhofen kam es zu einem schweren Unfall. Ein Radfahrer wurde von einem Zug erfasst.
Foto: Thomas Heckmann

Am Bahnübergang in Gerlenhofen ist ein Radfahrer von einem Zug erfasst worden. Ein Hubschrauber brachte ihn ins Krankenhaus. Er war auf dem Heimweg und nicht allein unterwegs.

An einem Bahnübergang im Neu-Ulmer Stadtteil Gerlenhofen ist es am Freitagnachmittag gegen kurz vor 17 Uhr zu einem schweren Unfall gekommen. Ein 77-Jähriger, der mit einem E-Bike den unbeschrankten Übergang an der Sankt-Wolfgang-Straße überqueren wollte, wurde von einem Regionalzug erfasst. Ein Rettungshubschrauber brachte den Schwerstverletzten in eine Klinik.

Wie die Polizei mitteilt, war der 77-Jährige mit einer Frau aus dem Raum Senden unterwegs. Sie waren mit ihren Pedelecs auf dem Heimweg von einer Radtour und befuhren die Straße am Bahndamm, um den Bahnübergang nach links zu überqueren. Ihre Fahrt wollten sie in Richtung Senden fortsetzen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.05.2023

Manche Kommentare sind voller Schadenfreude, dass es endlich wieder mal einen Radfahrer ordentlich erwischt hat.
Und das "Sobald man sein Auto verlässt und sich aufs Fahrrad setzt, vergisst man alles, was man mal für den Führerschein gelernt hat..." finde ich auch eine komische Aussage. Fast alle Autofahrer halten sich nicht an das, was sie gelernt haben: fast alle fahren innerorts zwischen 50 und 70 km/h, außerorts mindestens 100 km/h, parken vorschriftswidrig usw.
Natürlich gibt's viele Radfahrer die sich auch ständig vorbotswidrig verhalten. Aber die Wahrnehmung vieler Menschen "Autofahrer sind vorbildlich, Radfahrer sind Vorschriftenbrecher" ist sehr wirklichkeitsfremd.

27.05.2023

Ich kann ja die verstehen, die die Radfahrer oder die Unfallopfer kritisieren, nicht richtig aufgepasst zu haben. Das „selbst schuld“ finde ich viel zu einseitig. Denkt doch mal an die Lokführer, Rettungsdienste die das alles sehen und auch selber verarbeiten müssen. Dazu die Kosten für den Einsatz und die hohen Kosten der Versorgung. ( falls es nicht tödlich endete).

Da gibt man doch lieber jetzt paar tausend Euro für mehr Sicherheit aus, als jährlich mindestens einen Unfall und Toten zu beklagen.

29.05.2023

Diesen Kommentar könnte man so interpretieren, dass Radler, die selbstverschuldet verunglückten, kein Mitgefühl verdienen? Die unverschuldet Beteiligten (Lokführer usw.) schon?

27.05.2023

Es können die besten und effizientesten Sicherungsanlagen nicht helfen und schützen, wenn grundlegende Vorsichtsmaßnahmen außer acht gelassen werden. Und zum Thema "Sonnenstand": Immer und überall muss man mit möglicherweise solchen "Problemen" sich auseinander setzen; nur Lichtzeichenanlagen sind nicht das einzige Sicherungsmittel eines Bahnüberganges. Was besagt uns denn ein Andreaskreuz? Scheinbar nichts mehr!

27.05.2023

Sobald man sein Auto verlässt und sich aufs Fahrrad setzt, vergisst man alles, was man mal für den Führerschein gelernt hat...

27.05.2023

@ WILHELM SCHMID:

Das akustische Signal ist bei Geschwindigkeiten der Züge ab 160 km/h Vorschrift und wird von der Lautstärke der Umgebung eingestellt.

In unmittelbarer Umgebung ist ein Wohnhaus, dessen Garten in die entgegengesetzte Richtung liegt. Ansonsten Parkplätze und Gewerbe.


Das Problem bei diesem Bahnübergang ist, dass man je nach Sonnenstand die Warnlichter nicht sieht oder kaum erkennt.

27.05.2023

"Das akustische Signal ist bei Geschwindigkeiten der Züge ab 160 km/h Vorschrift und wird von der Lautstärke der Umgebung eingestellt. " Das ist mit Sicherheit falsch. Die Pflicht für akkustische Signale sind nicht geschwindigskeitabhänig sondern gefahrenabhängig.

27.05.2023

@ WOLFGANG B.:

Nein, stimmt nicht. Würde man sich wünschen, aber die hierfür gültige EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) sieht dies nur per Geschwindigkeitsdefinition vor. Wobei heutzutage neue Schrankenanlagen immer ein Warnton (eigentlich Wecker genannt) abgeben. Bei Übergängen ohne Schranken gibt es das P-Schild, also Piff durch den Zug. Das steht aber in der Kritik, weil teilweise schlecht oder zu spät hörbar ist.

Übrigens haben Anwohner rechtlich keine Chance den „Wecker“ zu verhindern.

27.05.2023

Und zum Thema „gefahrenabhängig“: Die Sicherung von Bahnübergängen wird ausschließlich auf Grundlage von querenden Kraftfahrzeugen definiert. Die Anzahl an Fußgänger oder Fahrradfahrer ist laut Verordnung irrelevant. Erst ab 2500 täglich querenden Kraftfahrzeugen muss u.a. eine Schrankenanlage installiert werden.

27.05.2023

Also ich zähle den Pfiff zu den akustischen Signalen und ich bin mir 100%ig sicher, daß ich den schon öfters gehört habe, insbesondere bei Zügen die langsamer als 160 km/h waren.

27.05.2023

@ WOLFGANG B.:

Ich meinte mit akustischem Signal auch den „Wecker“ und nicht den Pfiff. Ich bin mir nicht sicher, ob an dem Bahnübergang überhaupt gepfiffen wird. Wenn nein wäre das die einfachste umzusetzende Sicherheitsmaßnahme.

27.05.2023

Unverständnis: Leute verlernen wohl Gefahren zu erkennen und missachten Warnschilder und Ampelanlagen. Da braucht es keine Verbesserungen der Technik. Wer einfachste Vorsichtsmassnahmen ignoriert ist selbst Schuld, wenn er Schaden nimmt. Und es sind immer wieder Radfahrer und Fussgänger, die Warnzeichen ignorieren nach dem Motto es wird sich schon noch ausgehen- soll doch der Zug bremsen.

27.05.2023

Sorry aber sie waren wohl noch nie an diesen Bahnübergang. Der wird kaum von Autos genutzt, sondern hauptsächlich von Fußgänger und Radfahrer. Der Personenkreis der dort zu schaden kam, sind hauptsächlich ältere Menschen und die sind nicht dafür bekannt risikofreudig zu sein.

26.05.2023

Sicherlich ist der geplante Umbau zu begrüßen, aber mittlerweile muss man sich auch fragen, warum bzw. ob dies alles notwendig ist. Scheinbar ist man heutzutage nicht mehr in der Lage, im Gegensatz zu früher, Bahnübergänge, beschrankt oder unbeschrankt, mit der nötigen Sorgfalt zu überqueren.

26.05.2023

Der Bahnübergang scheint aus irgendwelchen Gründen unterschätzt zu werden. Vielleicht wäre ein sehr deutliches akustisches Warnsignal noch sinnvoll, bevor in 2 Jahren durch Schranken es zu hoffentlich mehr Sicherheit kommt. Auch extra Warnschilder, die auf diesen gefährlichen Bahnübergang hinweisen wären wünschenswert, denn statistisch gesehen müssen wir noch mit 2 weiteren Toten bis zum Umbau rechnen.

26.05.2023

Wenn diese Warnschilder nicht beachtet werden - dann

helfen doch wohl auch keine „extra“ Warnschilder . . . .

27.05.2023

@Holger B.: Sie haben grundsätzlich Recht, der Bahnübergang muss gesichert sein. Aber die bisherigen Warneinrichtungen sind ja alle vorschriftsmäßig vorhanden. Und wer möchte noch mindestens zwei Jahre bis zum Bau der Schranken in der Nähe eines Bahnübergangs wohnen, bei dem -zig Mal am Tag ein "sehr deutliches akustisches Warnsignal" ertönt ?

27.05.2023

Laut Artikel gab es Rotlicht und Signalhorn. Das sollte ausreichen. Eigentlich. Oder sollte man noch eine Warnmitteilung an alle in der Mobilfunkzelle eingeloggten Radler schicken?