Tödliche Messerattacke am Ulmer Eselsberg: Ist der Täter schuldunfähig?
Statt eines Haftbefehls wird gegen den mutmaßlichen Täter der tödlichen Messerattacke am Ulmer Eselsberg ein Unterbringungsbefehl erlassen. Für den Getöteten soll es eine Trauerfeier geben.
Nach der tödlichen Messerattacke am vergangenen Sonntag am Ulmer Eselsberg ist gegen den mutmaßlichen Täter wegen des Verdachts des Totschlags sowie des versuchten Totschlags ein Unterbringungsbefehl erlassen worden. Es stehe im Raum, dass der Mann in einem schuldunfähigen Zustand gehandelt haben könnte, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ulm.
Der 54-jährige Iraner befinde sich derzeit noch in einer Ulmer Klinik. Zu seinem aktuellen Gesundheitsstand konnte die Sprecherin keine näheren Angaben machen. Sie geht aber davon aus, dass er ansprechbar war. Ansonsten hätte die Hafteröffnung nicht stattfinden können. Der Mann soll einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
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Na klar, wie allermeist in solchen Fällen erfolgt keine Verurteilung für den Strafvollzug.
Vielleicht sollten endlich maldie Gesetze, die vor Urzeiten erstellt wurden, den heutigen Begebenheiten endlich angepasst werden, insbesonders auch bei Alkoholtätern sollte das normale Verurteilen möglich sein.