23-Jähriger lässt nahe Flughafen eine Drohne fliegen
In der Nähe des Flughafens Manching bei Ingolstadt hat ein 23-Jähriger eine Drohne fliegen lassen. Die Polizei beendete schließlich den Drohnenflug.
Wegen eines Drohnenfluges muss sich ein 23-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Eichstätt nach dem Luftverkehrsgesetz verantworten. Der junge Mann hatte laut Polizei seine Drohne bereits am Neujahrstag in Baar bei Ingolstadt in Betrieb genommen. Nach entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung rückte die Polizei an, konnte aber keine Drohne mehr entdecken. Tags darauf ließ der 23-Jährige seine Drohne dann aber wieder am gleichen Ort fliegen und die Polizeibeamten trafen ihn diesmal an.
Drohnen dürfen wegen der Nähe zum Flughafen nicht aufsteigen
Da Baar im ausgewiesenen An- und Abflugbereich des Flughafens Manching liegt, „ist die Inbetriebnahme eines Flugobjektes in diesem Bereich generell verboten“, heißt es im Polizeibericht. Zudem hatte die Drohne nicht die erforderliche Kennzeichnung. Der 23-Jährige hatte sich eigenen Angaben zufolge nur grob über die gesetzlichen Bestimmungen informiert. (nr)
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