Heilpraktiker-Prozess am Landgericht: Hersteller und Zertifizierer des Präparats sagen aus
Plus Vor Gericht in Ingolstadt steht eine 55-jährige Heilpraktikerin aus Schrobenhausen, der gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wird. Jetzt sagen Vertreter von Hersteller und Zertifizierer im Prozess aus.
„Nicht für medikamentöse Anwendung!“, sei auf jeder Rechnung für Cytosolfraktion gestanden, betonte der Geschäftsführer eines Wismarer Biotechnologie-Unternehmens nun vor dem Ingolstädter Landgericht. Es sei aber nicht Aufgabe des Herstellers, Kunden nach der weiteren Verwendung zu fragen. Auch den 66-jährigen Ingolstädter nicht, der Cytosolfraktion zu BG-Mun weiterverarbeitet – oder auch nur übernommen – und als Mittel gegen Krebs vertrieben haben soll (wir berichteten).
Heilpraktiker-Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt: Staatsanwaltschaft geht von Zuckerlösung aus
Weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass es sich bei dem Präparat um eine „mit Aminosäuren und Proteinen versetzte Zuckerlösung ohne jede pharmakologische Wirkung“ handelt, müssen sich der Ingolstädter und eine 55-jährige Heilpraktikerin aus Schrobenhausen, die BG-Mun an Patienten verabreicht haben soll, unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verantworten.
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