Berufung teilweise erfolgreich
Das Landgericht mildert in zweiter Instanz das Urteil gegen einen Ingolstädter Polizisten wegen eines falschen Schlagstock-Einsatzberichtes auf neun Monate zur Bewährung
Es war ein nicht nur aber vor allem in Polizei-Kreisen viel beachtetes Berufungsverfahren, das gestern am Landgericht Ingolstadt zu Ende ging. Heraus kam – zumindest aus Sicht des angeklagten Ingolstädter Polizeibeamten – ein besseres, weil milderes Urteil als das in erster Instanz.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Konrad Kliegl hat den Familienvater zwar erneut wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch das Landgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann einen dienstlichen Bericht über einen Schlagstockeinsatz nach einem Fußballspiel geschrieben hatte, der nicht den Tatsachen entsprach. Nach einem deutlich breiter angelegten Verfahren, mit über 20 gehörten Zeugen, sah die Kammer dieses Mal aber neun Monate als ausreichend an. Kliegl revidierte damit das Urteil aus erster Instanz.
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