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18.12.2008

Keine Anklage gegen den Chef im Eichstätter Gesundheitsamt

Eichstätt/Ingolstadt (haju) - Weil er eine Mitarbeiterin in Handschellen in die Psychiatrie hatte einweisen lassen, ermittelte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den Chef des Gesundheitsamtes in Eichstätt. Das Verfahren ist jetzt eingestellt, sagte Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter gestern auf Anfrage.

Im September wurde der Vorfall bekannt: Die Mitarbeiterin und der Chef führten ein Streitgespräch. Als die Frau ein Fenster öffnete, griff der Behördenleiter zum Telefon, verständigte Polizei und Rettungsdienst und veranlasste die Einweisung in die Psychiatrie am Klinikum Ingolstadt unter Zwangsmaßnahmen. Die Frau wehrte sich erfolglos. Der Chef und sein Stellvertreter gaben später an, sie hätten einen Selbstmordversuch der Frau befürchtet, die Mitarbeiterin beteuerte, sie habe am Fenster nur frische Luft schnappen wollen.

Die Frau wurde noch am selben Abend wieder aus der Psychiatrie entlassen. Die Fachärzte im Klinikum hatten keinen medizinischen Handlungsbedarf festgestellt. Die Frau erstattete schließlich Strafantrag. Das Verhältnis zwischen ihr und dem Behördenleiter war bereits vor dem Vorfall ziemlich angespannt. "Obwohl gegen die Rechtmäßigkeit des Vorgehens erhebliche Bedenken bestanden haben", sei das Ermittlungsverfahren gegen den Behördenleiter eingestellt worden, so Dr. Helmut Walter. Nachdem dem Mann kein Vorsatz zu unterstellen sei, sehe man auch keinen strafrechtlichen Handlungsbedarf. "Eine andere Sache ist natürlich das Beamtenrecht", zeigte der Chef der Anklagebehörde in Ingolstadt im Gespräch mit unserer Zeitung auf die disziplinarische Komponente.

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