Doppelgängerinnen-Mordprozess: Schahraban K. hatte wohl eine Affäre
Plus Am Landgericht Ingolstadt sagt im Doppelgängerinnen-Mordprozess ein wichtiger Zeuge aus. Er berichtet von pikanten Details, die die Angeklagte betreffen.
Grundsätzlich ist die Verhandlung im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt öffentlich. Doch am Dienstag droht die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen zu werden. Die Öffentlichkeit kann immer dann ausgeschlossen werden, wenn die Privat- oder Intimsphäre eines Tatverdächtigen oder des Opfers betroffen ist. In diesem Fall die der Angeklagten Schahraban K. Denn der Zeuge Yakup. Ö. sollte Aussagen. Er hatte, wie sich bei seiner Vernehmung herausstellt, eine Affäre mit der Angeklagten Schahraban K.
Der Zeuge wird schließlich öffentlich vernommen. Der Antrag der Verteidiger von Schahraban K. auf vorübergehenden Ausschluss der Öffentlichkeit wird abgelehnt, verkündet der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl. Die Verteidiger hatten den Antrag gestellt, weil ihre Mandantin befürchtet, dass Yakup Ö. möglicherweise über eine sexuelle Beziehung zu ihr berichten könnte. Eine außereheliche Beziehung zu einem Moslem könnte für Schahraban K. und ihre Familie Repressionen durch die jesidische Gemeinde zur Folge haben, lauteten die Argumente der Verteidiger. Obgleich der Richter diese Konsequenzen nicht ausschließt, sieht er diesen Grund nicht als ausreichend an, den Zeugen nicht öffentlich zu vernehmen.
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