Doppelgängerinnen-Mordprozess wird nicht ausgesetzt
Der zweite Tag im Doppelgängerinnen-Verfahren am Landgericht Ingolstadt beginnt mit einer wichtigen Entscheidung. Es wird zwar nicht ausgesetzt, aber erst einmal unterbrochen.
Die Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt hat entschieden: Das Verfahren um den mutmaßlichen Mord an einer toten Doppelgängerin wird nicht ausgesetzt. Die Verteidigung der Angeklagten Schahraban K. hatte zum Auftakt des Prozesses am Dienstag einen Antrag auf Aussetzung gestellt, weil sie das Recht auf ein faires Verfahren verletzt sah. Eine Aussetzung kommt für die Kammer zwar nicht in Frage, sie kommt der Verteidigung aber dennoch entgegen.
Die Verteidigung hatte moniert, dass ihnen nicht alle Akten rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden seien, um sich auf das Verfahren vorbereiten zu können. Der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl sieht dies aber nicht so. Er lehnt den Antrag als unbegründet ab.
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