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  3. Ingolstadt: Missbrauchsprozess: Psychologin hält Mädchen für glaubwürdig

Ingolstadt
22.03.2023

Missbrauchsprozess: Psychologin hält Mädchen für glaubwürdig

Der Schriftzug "Landgericht Ingolstadt" mit dem Bayernwappen und "Staatsanwaltschaft".
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Plus Im Missbrauchsprozess am Landgericht Ingolstadt hat die aussagepsychologische Gutachterin ihre Einschätzung vorgetragen. Wie sie die Aussagen des Mädchens einordnet.

Hat das Mädchen den sexuellen Missbrauch durch den Stiefvater nur erfunden? Wurde die heute 17-Jährige beeinflusst, durch wen oder was auch immer, und hat sie die Geschehnisse, die im Juli 2017 in einer Vergewaltigung gegipfelt haben sollen, nur deshalb erzählt? Sehnte sich das Mädchen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nach Aufmerksamkeit? Klarheit in diesen Fragen sollte das aussagepsychologische Gutachten bringen, das die Sachverständige am Montag im Missbrauchsprozess, der derzeit am Landgericht Ingolstadt verhandelt wird, vortrug. Die Expertin stufte die Aussagen des Mädchens als erlebnisbasiert ein. Das heißt: Laut Gutachterin sind die Vorfälle aller Wahrscheinlichkeit nach so passiert, wie geschildert.

Landgericht Ingolstadt: Bei Missbrauch steht Aussage gegen Aussage

Das Gutachten wurde mit Spannung erwartet. Denn in einem Aussage-gegen-Aussage-Prozess kommt einem Glaubwürdigkeitsgutachten große Bedeutung zu. Es kann über Freispruch oder Verurteilung entscheiden und somit auch über mehrere Jahre Gefängnis für den Angeklagten. Mehr als ein Jahr saß er bereits hinter Gittern. Dann hatte sein Antrag auf Revision Erfolg – das Urteil der ersten Hauptverhandlung, die 2021 unter einem anderen Richter am Ingolstädter Landgericht stattfand, wurde aufgehoben. Der Bundesgerichtshof bewertete die Beweiswürdigung als rechtsfehlerhaft, unter anderem, weil eine Suggestion nicht ausreichend ausgeschlossen worden sei. Dementsprechend hatte der nun Vorsitzende Richter Konrad Kliegl die Gutachterin gebeten, diesmal darauf besonders zu achten. Die Sachverständige blieb dieselbe wie beim ersten Prozess. Ihr Gutachten war allerdings deutlich ausführlicher.

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