Mordprozess in Ingolstadt: Ging es nie um eine Doppelgängerin?
Am dritten Verhandlungstag im Doppelgängerinnen-Verfahren äußert sich die Angeklagte. Ihre Aussage ist völlig konträr zur Anklage der Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
Der dritte Verhandlungstag im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess vor dem Schwurgericht des Landgerichts Ingolstadt war mit Spannung erwartet worden. Nachdem das Verfahren zäh begonnen hatte, weil die Verteidiger der Angeklagten Schahraban K. eine Aussetzung beantragt hatten mit der Begründung, die Staatsanwaltschaft habe ihnen bestimmte Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt, sollte an diesem Tag nun die Angeklagte aussagen. So kam es auch. Licht ins Dunkel brachte ihre Einlassung aber nicht. Im Gegenteil, sie wirft noch mehr Fragen auf.
Die 24-Jährige sprach nicht frei. Sie hatte sich vorab genau aufgeschrieben, was sie sagen wollte. Und das las sie nun vor. Sie sei an jenem 16. August 2022, an dem sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit ihrem Mitangeklagten Sheqir K. die 23-jährige Khadidja O. auf grausame Weise umgebracht haben soll, zunächst bei ihren Eltern in München gewesen. Dort habe sie übernachtet und sie wollte auch am nächsten Tag wieder dorthin – demzufolge hätte sie kein schlechtes Verhältnis zu ihrer Familie gehabt.
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