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  3. Prozess in Ingolstadt: Autohändler in Ingolstadt mit Hammer geschlagen: Jetzt steht das Urteil fest

Prozess in Ingolstadt
13.12.2023

Autohändler in Ingolstadt mit Hammer geschlagen: Jetzt steht das Urteil fest

Am Landgericht Ingolstadt waren vier Personen angeklagt wegen versuchten Totschlags.
Foto: Luzia Grasser

Plus Im Prozess um vier Angeklagte, von denen einer einem Autohändler mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben soll, ist ein Urteil am Landgericht Ingolstadt gefallen.

"Seitdem das passiert ist, kann ich nicht mehr schlafen. Es kommt mir wie ein Albtraum vor", sagt die Frau und schluchzt. Tränen laufen ihr übers Gesicht. Kein Wunder - von den vier Personen, die wegen Verdachts auf versuchten Totschlag beziehungsweise Beihilfe auf der Anklagebank des Landgerichts Ingolstadt sitzen, sind drei ihre Kinder: Mutmaßlicher Haupttäter ist ihr 37-jähriger Sohn, ebenfalls angeklagt sind ihr 16-jähriger Sohn und ihre 27-jährige Tochter. Dazwischen sitzt als Vierter im Bunde der 27-jährige Lebensgefährte ihrer Tochter und Vater ihres Enkelkinds. Dem Ältesten droht eine mehrjährige Haftstrafe. Er soll einen Autohändler mit einem Hammer geschlagen und verletzt haben. "Ich wünsche mir nur, dass ich mein Kind mit nach Hause nehmen kann", übersetzt die Dolmetscherin die letzten Worte der Mutter, bevor sich die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Gerhard Reicherl zur Urteilsberatung zurückzieht. Eine Stunde wird es dauern, bis sie erfährt, ob ihr Wunsch in Erfüllung geht.

Er ging nicht in Erfüllung. Die Kammer verurteilte den 37-Jährigen zu einer Freiheitssrafe von vier Jahren. Allerdings nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Wie Reicherl erklärte, gehe die Kammer von einem Rücktritt vom versuchten Totschlag aus, da die Angeklagten dem Autohändler nicht nachgesetzt hätten, sondern in ihr Auto gestiegen und weggefahren seien. Zu Lasten des 37-Jährigen sei zu werten, so Reicherl, dass dieser bereits einschlägig vorbestraft sei. Außerdem erfülle das Zuschlagen mit einem Hammer gleich drei Alternativen für eine gefährliche Körperverletzung: Sieht man den Vorwurf der Staatsanwaltschaft als erwiesen an, handelte der Mann gemeinschaftlich (mit zwei anderen Angeklagten), er nutzte ein gefährliches Werkzeug (den Hammer) und seine Handlung gefährdete das Leben des Opfers, das am Kopf getroffen wurde. Für den 37-Jährigen spreche lediglich, dass die Verletzungen des 30-Jährigen vergleichweise gering ausgefallen und folgenlos verheilt seien.

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