Tierschutzorganisation Peta zeigt Königsfischer aus Rennertshofen an
Peta geht seit Jahren gegen Angler und das Wettfischen vor. Haben die Rennertshofener mit ihrem Königsfischen gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen?
Die Tierschutzorganisation Peta hat bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt Anzeige gegen die Veranstalter und alle erwachsenen Teilnehmenden des Königsfischens in Rennertshofen erstattet. Laut Peta handelt es sich bei der Wettbewerbsveranstaltung um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Klaus Zawinell, Vorsitzender des Fischereivereins und Organisator des Königsfischens, hatte von der Anzeige noch nichts mitbekommen, überrascht ist er allerdings nicht. In seiner Zeit als Vorsitzender habe er schon einmal mit der Tierrechtsorganisation zu tun gehabt. Im Jahr 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt eine Anzeige von Peta gegen den Rennertshofener Verein verworfen.
Peta zeigt regelmäßig deutschlandweit Wettangelveranstaltungen an. Die Organisation hat in der Vergangenheit mehrfach Sanktionen gegen Angelvereine erreicht, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt. In einem Fall zum Angelsportverein Hockenheim im Jahr 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim das Verfahren zwar wegen geringer Schuld ein, merkte allerdings an, dass es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt. Peta verweist zudem auf Verfügungen mehrerer Staatsanwaltschaften, in denen festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – auch wenn die Fische im Anschluss verzehrt werden.
Peta zeigt Veranstalter vom Königsfischen in Rennertshofen an
Das Königsfischen von Rennertshofen fand, wie berichtet, am 10. und 11. Juni an Vereinsgewässern in der Bertoldsheimer Flur statt. Die Angler fischten Zander, Karpfen, Aal, Barsch und einen kleinen Wels. Bei der Veranstaltung wurden ein Fischerkönig und ein Jugendkönig gekürt. Wer den schwersten Fisch aus dem Wasser zieht, gewinnt. Wird ein Raubfisch geangelt, wird das Gewicht mit dem dreifachen Wert gerechnet. Der Fischerkönig erhalte eine Kette, ähnlich wie ein Schützenkönig, erklärt Zawinell. Der Wettbewerb des Fischervereins Rennertshofen fand seit der Gründung des Vereins 1980 bisher fast durchgehend jedes Jahr statt.
Für Zawinell gehört das Königsfischen zur Brauchtumspflege. Die Fische würden, wie beim Angeln auch, gefischt, getötet und zum Verzehr verwendet werden. „Ich verstehe, dass jemand, der Tiere quält, angezeigt gehört“, sagt der Vorsitzende. Der Fischereiverein Rennertshofen halte sich an die Regularien, führt er aus. „Ich weiß, dass wir die Tiere nicht quälen.“ Klaus Zawinell betont, dass sein Verein sich um die Natur und die Gewässer kümmere und keine Tiere durch das Königsfischen litten.
Tierschutzorganisation geht deutschlandweit gegen Wettangeln vor
Das Fangen von Fischen ist nach Tierschutzgesetz nur mit einer sinnvollen Verwertung des Fanges erlaubt. Das Töten der Fische ohne vernünftigen Grund ist gesetzlich verboten. Peta beruft sich auf Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Dort heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.“
„Ein Wettbewerb ist kein gesetzlich vorgeschriebener ‚vernünftiger Grund‘ für das Töten eines Wirbeltieres und daher ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, teilt Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei Peta, mit. „Niemand würde ein Rehwettschießen veranstalten, warum dann ein Fischwettangeln?“ Fische würden ebenfalls Angst und Schmerzen spüren, heißt es weiter. Der reine Wettstreit gilt nach Auffassung der Organisation nicht als vernünftiger Grund. Die Organisation fordert von der Landes- und Bundespolitik, Königsfischen und alle Wettbewerbsfischereiveranstaltungen künftig im Vorfeld zu verbieten und dies gesetzlich zu verankern.
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