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Weichering: Weicheringer steht wegen Droh-E-Mail an Bürgermeister Mack vor Gericht

Weichering

Weicheringer steht wegen Droh-E-Mail an Bürgermeister Mack vor Gericht

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    Dass Bürgermeister Thomas Mack in seiner Gemeinde ein DHL-Paketzentrum ansiedeln lassen möchte, stößt auch auf Kritik. Ein Bürger aus Weichering schrieb deshalb eine Droh-E-Mail.
    Dass Bürgermeister Thomas Mack in seiner Gemeinde ein DHL-Paketzentrum ansiedeln lassen möchte, stößt auch auf Kritik. Ein Bürger aus Weichering schrieb deshalb eine Droh-E-Mail. Foto: Claudia Stegmann (Archivbild)

    Anfang dieses Jahres hat Weicherings Bürgermeister Thomas Mack eine E-Mail mit einem unerfreulichen Inhalt erreicht. Ein ihm bekannter und in der Nachricht auch namentlich genannter Bürger aus seiner Gemeinde hatte ihm "unerwarteten Besuch" angekündigt. Mack hat daraufhin die Polizei eingeschaltet und Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft prüfte daraufhin, ob die Nachricht als Bedrohung eingestuft werden könne. Das Ergebnis liegt nun vor.

    Der Absender habe durch seine Mail ein "ernstliches Inaussichtstellen einer Tat gegen die körperliche Unversehrtheit des Geschädigten beabsichtigt", lautet die Begründung der Staatsanwaltschaft. Aus diesem Grund kommt die Sache nun vor Gericht. Die Verhandlung findet am Donnerstag, 16. November, am Amtsgericht in Neuburg statt. 

    Der Bürgermeister von Weichering kann die Anzeige nicht zurückziehen

    Angeklagt ist ein Bürger aus Weichering. In seiner Nachricht an Thomas Mack bezog sich der Mann auf einen Zeitungsartikel und einen dazu veröffentlichten Leserbrief, in dem das geplante DHL-Paketzentrum kritisiert wurde. Auch der Angeklagte zählt zu den Gegnern des Vorhabens. "Die Entspannung wird immen (Anm. d. R.: Ihnen) vergehen, wenn (Name des Leserbriefschreibers) oder ein anderer den Stecker zieht. Und wenn unerwarteter Besuch kommt. Mit freundlichen Grüßen." – so lautete seine Nachricht an den Bürgermeister. Was er damit konkret zum Ausdruck bringen wollte, dürfte am Donnerstag Teil der Verhandlung sein.

    Während die juristische Aufarbeitung des Vorfalls noch bevorsteht, ist die private Aussprache längst passiert. Wie Thomas Mack auf Nachfrage sagt, habe es ein Gespräch zwischen beiden gegeben, bei dem sich der Angeklagte erklärt und für seine Mail entschuldigt habe. Auf persönlicher Ebene sei die Angelegenheit zwischen den beiden mittlerweile bereinigt, sagt Mack. Dass jetzt trotzdem ein Gericht darüber urteilt, liegt daran, dass Bedrohung unter die sogenannten Offizialdelikte fällt. Das heißt, dass die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) grundsätzlich verpflichtet sind, bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen einzuschreiten. Die Anzeige kann deshalb nicht einfach zurückgezogen werden, auch wenn beide Beteiligten sich darüber einig wären, dass "die Sache vom Tisch ist". 

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