Gefängnisstrafe für ehemalige JVA-Angestellte
Nördlingen (hum) - So unklar und reich an Wendungen der Fall bisher war (wir berichteten mehrmals), so klar war das Urteil des Vorsitzenden Richters Helmut Beyschlag und seiner Schöffen sowie die Begründung: "Die Angeklagte hat verschiedene Dinge konstruiert, die so haarsträubend waren, dass sie der Urteilsfindung nicht zugrunde gelegt werden konnten", so Beyschlag. Er betonte, dass sie sich mit der Unwahrheit selbst nicht schuldig gemacht hatte - ein Angeklagter darf vor Gericht lügen, sagt das Gesetz.
Die Angeklagte aus dem südlichen Landkreis hatte, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, während der Zeit einer vorübergehenden Beschäftigung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim dort mehrmals Sex mit einem Gefangenen. Diesen habe sie auch anstiften wollen, Drogen und ein Handy in Empfang zu nehmen, um beides an Mitgefangene zu verkaufen. Als er entlassen wurde, begann sie eine Beziehung mit ihm. Als sie diese wieder beenden wollte, er aber nicht, ging sie zur Donauwörther Polizei und ließ sich beraten, was im Falle von Bedrohungen zu tun sei, ohne den Namen ihres Partners zu nennen. Kurz darauf zeigte sie den Mann an, sie geschlagen und vergewaltigt zu haben, worauf er in Untersuchungshaft kam. Aufgrund von Widersprüchlichkeiten in ihrer Aussage vernahm sie die Kriminalpolizei Dillingen noch einmal, wobei sich die Widersprüche verschärften.
Immer wieder Verwirrungen
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