Böllern, Feiern, Alkohol: Was an Silvester verboten ist – und was nicht
Plus Das Silvester 2020/2021 wird anders als die Jahreswechsel, wie wir sie kennen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Feuerwerksverbot, Sperrstunde und Personenanzahl.
Ein morgendlicher Blick in den Briefkasten dürfte die Verwirrung perfekt gemacht haben. Viele Rieser haben dort unlängst die Prospekte mehrerer Discounter gefunden. Darin angepriesen: Böller, Raketen und anderes Feuerwerk. Erlaubt ist deren Verkauf laut eines Beschlusses der Bundesregierung allerdings nicht. Die Werbung wurde wohl mit erheblichem Vorlauf gedruckt, zumindest wird sie nun auf den Internetseiten der Discounter revidiert. Aber was ist nun erlaubt in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar? Ein Überblick.
Mit wem darf ich Silvester feiern? Laut Bayerischem Innenministerium gelten an Silvester – anders als an Weihnachten – keine Sonderregelungen für private Feiern. Treffen sind an Silvester und Neujahr nur möglich mit dem eigenen Hausstand und den Angehörigen eines weiteren Hausstandes. Eine Gesamtzahl von fünf Menschen darf dabei nicht überschritten werden; die zu den Hausständen gehörigen Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtanzahl außer Betracht.
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