
Urteil in Nördlingen: Autofahrer zwingt Lkw auf Gegenspur zum Abbremsen

Plus Ein Berufspendler zieht auf der B25 auf die linke Spur und nötigt mehrmals entgegenkommende Lkws einer Spedition zum Abbremsen. Der Fall wird nun vor dem Nördlinger Amtsgericht verhandelt.
Ein Spediteur fährt mit seinem Lkw regelmäßig auf der B25 zwischen Nördlingen und Möttingen. Im Juni 2019 kommt ihm zum ersten Mal ein Auto auf seiner Fahrbahn entgegen und zwingt ihn zum Abbremsen – kurz vor der Kollision zieht der Wagen auf seinen Fahrstreifen zurück. Der Autofahrer, der als Berufspendler die Strecke ebenfalls täglich fährt, scheint es auf die Spedition abgesehen zu haben, denn er wiederholt das riskante und aggressive Manöver bis zum November mehrmals. Was könnte ihn dazu bewogen haben?
In der Verhandlung vom Donnerstag am Amtsgericht Nördlingen – der Autofahrer hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt – gab es Hinweise auf ein mögliches Motiv, wenngleich der Angeklagte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft abstritt. Diese warf dem 40-jährigen Berufspendler aus einem Bopfinger Ortsteil Nötigung vor, da er zwischen Juni und November acht Mal auf der B25 ohne verkehrsbezogenen Anlass auf die Gegenfahrbahn gezogen habe und damit den Gegenverkehr zum Abbremsen gezwungen habe. Erst kurz vor der drohenden Kollision sei er wieder auf seine Spur gewechselt.
Die Polizei habe sich unfair verhalten, sagt der Beschuldigte
Gegenüber der Polizei sagte der Beschuldigte in einem Vorgespräch, vor der offiziellen Vernehmung, dass die ihm täglich auf der Straße begegnende Spedition teilweise ihre Fahrzeuge überladen hätte, dass sie innerorts zu schnell fahre und dass sie im Überholverbot überholen würde. Frustration über das Fahrverhalten der Spedition könnte demzufolge ein Motiv gewesen sein. Der Autofahrer beklagte sich zugleich, dass die Polizei ihn zunächst bei dem Vorgespräch im Dunkeln gelassen hätte bezüglich der Vorwürfe gegen ihn.
Der geschädigte 50-jährige Speditionsinhaber aus Sontheim an der Brenz, der zugleich selbst einen Lkw fährt und dem dies alles widerfahren ist, sagte als Zeuge aus. Er erkannte den Beschuldigten im Gerichtssaal wieder, da er einmal am Straßenrand in Möttingen auf ihn gewartet habe, um sein Gesicht beim Vorbeifahren auf dem Nachhauseweg bewusst in Augenschein zu nehmen. Normalerweise habe der Beschuldigte nämlich bei seinen Fahrmanövern immer sein Gesicht hinter der Sonnenblende versteckt – und gleichzeitig den Mittelfinger oder den Zeigefinger gezeigt, die Faust erhoben oder die Zunge herausgestreckt. Ihn persönlich habe der Beschuldigte mindestens sechs Mal genötigt, sagte der Spediteur.
Erst 30 Meter vor der Kollision habe er auf seine Spur zurückgezogen
Den Abstand, den der Autofahrer noch hatte, bevor er wieder auf seine Spur zurückwechselte, schätzte er auf 30 Meter. Er wies auf die Gefährlichkeit dieses aggressiven Verhaltens hin, da er in seinem Lkw ein elektronisches Bremssystem habe, das eine Vollbremsung einleite, wenn vor dem Lkw in geringer Entfernung ein anderes Fahrzeug auftauche – der Abstandsregeltempomat diene eigentlich der Verhinderung von Auffahrunfällen, aber in solchen Situationen wäre es auch denkbar gewesen, das das Bremssystem angeschlagen und damit einen Auffahrunfall geradezu herbeiführt hätte. Er sagte, auch seine Fahrer hätten ähnliche Erfahrungen mit dem Beschuldigten gemacht. „Ich frage mich, was den zu diesem Verhalten veranlasst. Ich kenne ihn nicht“, sagte der Spediteur.
Der Staatanwalt empfahl dem Beschuldigten, den Einspruch zurückzuziehen und den Strafbefehl zu akzeptieren, was dieser dann auch tat. Seinen Rechtsbeistand hatte Bettina Grupp übernommen. Der Strafbefehl beinhaltet eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro (60 Tagessätze) und drei Monate Führerscheinentzug. Richter Gerhard Schamann gab dem Autofahrer mit auf den Weg: „Machen Sie bloß Schluss mit solchen Verhaltensweisen, beim nächsten Mal sind Ihr Führerschein und Ihr Auto sonst weg!“
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