Prozess in Nördlingen: Große Mengen Drogen nur für den Eigenbedarf?
Plus Ein Nördlinger hat 84 Ecstasy-Tabletten und Amphetamine in der Wohnung, ein Paket mit über 400 Gramm Marihuana fängt die Polizei ab. Doch der angeklagte Handel wird verneint.
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei Anfang 2020 bei einem jungen Nördlinger 0,5 Gramm Amphetamin. Wenige Tage später wurde eine Postsendung für ihn abgefangen. Darin: Rund 440 Gramm Marihuana. Einige Monate später im Mai stellte die Polizei 84 Ecstasy-Tabletten bei dem Nördlinger sowie weitere Amphetamine im zweistelligen Grammbereich sicher. Eigenbedarf, sagen der Angeklagte und sein Verteidiger vor Gericht. So geht es im Sitzungssaal 109 in Nördlingen auch um die Frage: Kann das sein?
Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft dem 31-Jährigen vor, Betäubungsmittel in nicht unerheblicher Menge eingeführt und Handel getrieben zu haben. Verteidiger Florian Engert räumt vor dem Schöffengericht den Besitz der Drogen ein, die im Januar 2020 bei seinem Mandanten gefunden wurden, ebenso die Ecstasy-Tabletten und die Amphetamine, die die Polizei einige Monate später sicherstellte. „Bei den Partydrogen, die er besessen hat, war es nicht beabsichtigt, diese zu verkaufen, das war seine Vorratshaltung zum Eigenkonsum“, sagt Anwalt Engert.
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