Urteil in Nördlingen: Autofahrer zwingt Lkw auf Gegenspur zum Abbremsen
Plus Ein Berufspendler zieht auf der B25 auf die linke Spur und nötigt mehrmals entgegenkommende Lkws einer Spedition zum Abbremsen. Der Fall wird nun vor dem Nördlinger Amtsgericht verhandelt.
Ein Spediteur fährt mit seinem Lkw regelmäßig auf der B25 zwischen Nördlingen und Möttingen. Im Juni 2019 kommt ihm zum ersten Mal ein Auto auf seiner Fahrbahn entgegen und zwingt ihn zum Abbremsen – kurz vor der Kollision zieht der Wagen auf seinen Fahrstreifen zurück. Der Autofahrer, der als Berufspendler die Strecke ebenfalls täglich fährt, scheint es auf die Spedition abgesehen zu haben, denn er wiederholt das riskante und aggressive Manöver bis zum November mehrmals. Was könnte ihn dazu bewogen haben?
In der Verhandlung vom Donnerstag am Amtsgericht Nördlingen – der Autofahrer hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt – gab es Hinweise auf ein mögliches Motiv, wenngleich der Angeklagte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft abstritt. Diese warf dem 40-jährigen Berufspendler aus einem Bopfinger Ortsteil Nötigung vor, da er zwischen Juni und November acht Mal auf der B25 ohne verkehrsbezogenen Anlass auf die Gegenfahrbahn gezogen habe und damit den Gegenverkehr zum Abbremsen gezwungen habe. Erst kurz vor der drohenden Kollision sei er wieder auf seine Spur gewechselt.
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