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Neuerungen
24.01.2023

Neue Regeln und Gesetze im Februar 2023: Das ändert sich für Verbraucher

Mehr erneuerbare Energien in Deutschland. Das ist das Ziel der Bundesregierung. Dabei spielt auch Windkraft eine wichtige Rolle. Ein neues Gesetz soll ab 1. Februar 2023 für die notwendigen Flächen sorgen.
Foto: Karl-josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

Maskenpflicht, Corona-Arbeitsschutzverordnung, Dieselfahrzeuge in München und mehr: Bei all diesen Themen bringt der Februar 2023 Veränderungen mit sich. Welche das sind, lesen Sie hier.

Das neue Jahr hat kaum richtig angefangen, da kündigen sich für Februar 2023 schon einige Neuerungen und Änderungen an. In Sachen Corona-Maßnahmen bringt der Februar beispielsweise das Ende der Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen und auch die Maskenpflicht in Fernzügen läuft aus. Dieser Artikel fasst zusammen, was sich sonst noch ändert. 

Arbeitsminister kippt Corona-Arbeitsschutzverordnung schon im Februar 2023

Eigentlich hätten die aktuellen Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz noch bis 7. April 2023 gelten sollen. Jetzt hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Corona-Arbeitsschutzverordnung schon zwei Monate früher gekippt. Die Verordnung soll nun bereits am 2. Februar 2023 aufgehoben und beendet werden. 

Zum Hintergrund: Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind die Maßnahmen schon jetzt nicht mehr erforderlich, weil sich immer weniger Menschen mit dem Corona-Virus anstecken würden, die Schwere der Infektion abnehme und die allgemeinen Prognosen hinsichtlich des Infektionsgeschehens günstig seien. Das sei auch der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung zu verdanken. 

Derzeit sind Betriebe also laut der Bundesregierung noch zu folgenden Maßnahmen verpflichtet: Mindestabstand von 1,50 Metern, infektionsschutzgerechtes Lüften, eingeschränkte Maskenpflicht, Kontakte reduzieren beispielsweise durch Homeoffice sowie regelmäßige Testangebote.

Maskenpflicht in Fernzügen und im ÖPNV fällt im Februar 2023

Auch zum Stichtag 2. Februar 2023 fällt im öffentlichen Fernverkehr die Maskenpflicht. Im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ist das in vielen Bundesländern schon lange Realität. Nun dürfen sich auch Reisende in Fernzügen und -bussen von ihrer FFP2- oder medizinischen Maske trennen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt. 

Auch im ÖPNV können Reisende ab Februar selbst entscheiden, ob sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder nicht. In den letzten Bundesländern, die sich bislang noch nicht von der Maskenpflicht verabschiedet hatten, fällt die Pflicht. Hamburg und Nordrhein-Westfalen verabschieden sich am 1. Februar 2023 von der Pflicht. Hessen, Bremen, Niedersachsen, Saarland und Rheinland-Pfalz ziehen am 2. Februar 2023 nach.

Corona-Quarantäne: Wo fällt ab Februar 2023 die Isolationspflicht?

Die Corona-Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und ändern sich immer wieder. So auch am 1. Februar 2023. Dann ändern sich die Quarantäne-Regeln in Bremen und in Hamburg. In den beiden nördlichen Bundesländern fällt die Isolationspflicht. Wer sich dann mit dem Corona-Virus infiziert, muss sich nicht mehr isolieren.

Dieselfahrverbot: Ab Februar 2023 sind Dieselfahrzeuge in München nicht mehr erwünscht

München will sich nach und nach von Dieselautos in der Stadt verabschieden und eine Umweltzone einrichten. Der erste Schritt: Ab 1. Februar 2023 dürfen laut der Stadt München Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm vier oder schlechter weder auf den Mittleren Ring noch in die Münchner Innenstadt fahren. Lieferverkehr sowie Anwohnerinnen und Anwohner sind ausgenommen. Weitere Schritte folgen am 2. Oktober 2023 und am 1. April 2024. Am Ende dürfen Fahrzeuge bis zur Abgasnorm fünf nicht mehr in die Umweltzone fahren und auch Ausnahmen entfallen.

Neue Regel: Ab Februar 2023 gehören Masken in den Verbandskasten

Wir bleiben beim Auto. Im Februar tritt eine neue Norm für Verbandskästen in Kraft. Laut dem deutschen Norminstitut DIN gehören neben Pflastern, Verbandszeug und Co schon seit dem 1. Februar 2022 auch zwei medizinische Gesichtsmasken in einen KFZ-Verbandskasten. Im Handel dürfen Kästen ohne Masken noch bis 31. Januar 2023 verkauft werden. Ab 1. Februar 2023 müssen dann zwei Gesichtsmasken direkt in neuen Verbandskästen enthalten sein. Nachgerüstet werden muss aber nicht, weil die Straßenverkehrsordnung noch nicht angepasst wurde. Bis ein neuer Verbandskasten gekauft wird, reicht der alte aus. 

Termin: Seltener Komet lässt sich nach 50.000 Jahren wieder im Februar 2023 blicken

Anfang Februar 2023 lohnt sich der Blick zu den Sternen: Ein Komet der zuletzt vor 50.000 Jahren am Himmel zu sehen war, kann Anfang des Monats beobachtet werden. Sein Name: C/2022 E3 (ZTF). Der Komet kommt der Erde dann so nah, dass er mit bloßem Auge erkennbar ist. Mit 42,5 Millionen Kilometern Entfernung ist er nur etwa ein Drittel so weit von der Erde weg, wie die Sonne.

Besonders gut sollte C/2022 E3 (ZTF) mit seinem grünlichen Licht bis zur zweiten Februarhälfte zu sehen sein. Zwar ist er der Erde am 1. Februar am nächsten, doch für die Sichtbarkeit spielen vor allem der Mond und das Wetter eine Rolle. 

"Wind-an-Land-Gesetz" sorgt ab Februar 2023 für mehr Windenergie in Deutschland

Die Bundesregierung will bis 2030 den aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom verdoppeln. Dabei spielt Windkraft eine wichtige Rolle. Das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“, das am 1. Februar 2023 in Kraft tritt, soll den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Denn Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen damit beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden.

Das neue Gesetz gibt ab Februar verpflichtende Flächenziele vor. "Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen", heißt es seitens der Regierung. Der Bundestag hat festgelegt, dass 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie schon 2027 bereitstehen sollen.

Der Gesetzentwurf enthält daher auch eine Neukonzeption der Mindestabstandsregelungen von Windkrafträdern in den einzelnen Bundesländern. Bislang gelten in jedem Bundesland andere Regeln für die Abstände, die Windräder zur bewohnten Bebauung haben müssen. Das bleibt auch weiterhin so. Sollte ein Bundesland sein Flächenziel allerdings nicht erfüllen, so würden die Abstandsregeln nach Angaben der Regierung aufgehoben. 

Der Grund für das neue Gesetz? Deutschland will seine Klimaziele erreichen, heißt es seitens der Bundesregierung. Dafür müsse auch die Energieversorgung umgebaut werden. 

Einige Modelle betroffen: Energiesparlampen verabschieden sich im Februar 2023 vom Markt

Zum Thema Energie: Die Energiesparlampe steht vor dem Aus - zumindest einige Modelle. Ab 25. Februar 2023 dürfen nach einer neuen Beleuchtungsverordnung sogenannte Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform nicht mehr hergestellt werden. Auch T8- und T5-Leuchtstoffröhren sind von dem Verbot betroffen und werden nun aus dem Verkehr gezogen. 

Der Grund ist die Klimabilanz der Leuchtmittel. Denn zum einen enthalten sie laut Verbraucherzentrale oftmals giftiges Quecksilber und zum anderen verbrauchen sie deutlich mehr Strom als beispielsweise LED-Leuchtmittel. Wer seine alten Energiesparlampen entsorgt, sollte sie im Supermarkt, Drogeriemarkt oder im Baumarkt abgeben. Dort stehen spezielle Sammelbehälter bereit.