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  3. Justiz: Rockerboss Frank Hanebuth geht vom Gefängnis in den Urlaub

Justiz
28.07.2015

Rockerboss Frank Hanebuth geht vom Gefängnis in den Urlaub

Frank Hanebuth saß in Spanien zwei Jahre in Untersuchungshaft.
Foto: dpa

Rockerboss Frank Hanebuth ist vorerst frei – und will sich jetzt von der Haft erholen. Darum geht es erst einmal in den Urlaub.

Er wirkte etwas schlanker, aber zeigte sich gut gelaunt: Nach mehr als zwei Jahren in spanischer Untersuchungshaft öffneten sich für den früheren Hells-Angels-Chef Frank Hanebuth die Gefängnistore. Der 50-Jährige darf nun in Freiheit auf seinen Prozess warten, den ihm die spanische Justiz wegen Menschenhandels, Zuhälterei, Erpressung und anderer Delikte machen will. Das Gerichtsverfahren gegen Hanebuth, der im Sommer 2013 auf der Urlaubsinsel Mallorca festgenommen wurde, wird voraussichtlich erst im Jahr 2016 anlaufen.

Weißes ärmelloses T-Shirt, schwarze Bermudas, ein breites Grinsen im Gesicht: So verließ Deutschlands wohl bekanntester Rocker das Hochsicherheitsgefängnis nahe der südspanischen Stadt Puerto de Santa María in der Provinz Cádiz. Zwei Freunde, einer davon wie Hanebuth mit kahl geschorenem Haupt, begrüßten ihn mit Handschlag und Umarmung am Ausgang. Dann packten sie seine Taschen, so berichteten es Augenzeugen, in eine Mercedes-Großraumlimousine und fuhren mit dem unter Auflagen Freigelassenen davon.

Strafkammer beschloss, dass Hanebuths U-Haft nicht rechtmäßig sei

Eine dreiköpfige Strafkammer des Nationalen Gerichtshofes in Madrid hatte überraschend einer Beschwerde der Verteidiger stattgegeben, wonach die jahrelange Untersuchungshaft Hanebuths unverhältnismäßig sei und nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen entspreche. Dabei hatten noch am 22. Juni der zuständige Staatsanwalt und der Ermittlungsrichter eine Freilassung abgelehnt, weil Fluchtgefahr bestehe und befürchtet wurde, dass der mächtige Rockerboss Beweismittel zerstören und Belastungszeugen beeinflussen könnte.

In Spanien können Beschuldigte bis zu vier Jahren in U-Haft gehalten werden. Die Beschwerdekammer meinte nun, dass es keine Indizien für eine Flucht oder Verdunkelung der Beweislage gebe. Die Richterkammer bestätigte aber grundsätzlich den Verdacht der Ermittler, dass der Rocker auf Mallorca illegalen Aktivitäten nachgegangen sei. Als Auflage für die Freilassung musste Hanebuth 60000 Euro Kaution hinterlegen. Zudem darf er das Land bis zum Prozessbeginn nicht verlassen. Sein Reisepass wurde eingezogen, und er muss sich einmal am Tag bei den Behörden melden.

Hanebuth macht erstmal Urlaub von U-Haft

Hanebuth wird im Ermittlungsbericht als einer der führenden Chefs der Hells Angels in Europa bezeichnet. Er selbst bestreitet alle Vorwürfe. Formelle Anklage gegen ihn und die anderen Beschuldigten wurde noch nicht erhoben. Auf die Ferieninsel Mallorca will der in die begrenzte Freiheit Entlassene offenbar zunächst nicht zurückkehren – auch wenn er sich nach dem Gefängnisaufenthalt anscheinend erholungsreif fühlt. Hanebuths deutscher Rechtsvertreter, der Promi-Anwalt Götz von Fromberg, ließ ausrichten, dass sein Mandant jetzt erst mal Urlaub machen wolle. Wo genau in Spanien der frühere Hannoveraner Hells-Angels-Chef sich entspannen wolle, wurde nicht mitgeteilt.

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