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WikiLeaks
11.04.2024

USA erwägen Ende der Strafverfolgung: Was wird Julian Assange vorgeworfen?

WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden.
Foto: Dominic Lipinski/PA Wire, dpa

WikiLeaks-Gründer Julian Assange sitzt seit fünf Jahren in einem britischen Gefängnis. Nun könnten die USA die Strafverfolgung einstellen.

Wikileaks-Gründer Julian Assange sitzt seit fünf Jahren in britischer Haft. Bis zuletzt hoffte er, nicht an die USA ausgeliefert zu werden. Nun hat der Londoner High Court entschieden, dass er gegen seine Auslieferung in Berufung gehen darf. Nun stellte US-Präsident Joe Biden sogar in Aussicht, die Strafverfolgung Assanges einzustellen.

Was wird Julian Assange vorgeworfen?

Assange hatte 2010 Dokumente veröffentlicht, die belegen, dass es in Afghanistan und im Irak zu Kriegsverbrechen durch US-amerikanische Soldaten gekommen war. Diese Dateien waren ihm zugespielt worden. Die USA werfen Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Anwälte argumentieren, dass niemand dadurch zu Schaden gekommen sei. 

Seine Unterstützer sehen in ihm aber einen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte und an dem nun ein Exempel statuiert werden soll. Sie halten die Strafverfolgung gegen ihn für einen Angriff auf die Pressefreiheit, weil Assange die ihm zugespielten Informationen lediglich veröffentlichte.

Video: dpa

Welche Strafe droht WikiLeaks-Gründer Julian Assange?

Sollte Assange in den USA verurteilt werden, drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.

Julian Assange vor Gericht: Wie ist der aktuelle Stand?

Vor fast 14 Jahren begann in Stockholm ein Ermittlungsverfahren gegen Assange wegen eines "minderen Falles von Vergewaltigung". Zwei Frauen hatten ihn sexueller Vergehen beschuldigt. Die Strafverfolgung begann. Im Dezember 2010 stellte sich der Australier Scotland Yard und kam erstmals in Haft, weil die schwedische Regierung einen Auslieferungsantrag gestellt hatte. Er erhielt Haftverschonung gegen Kaution und flüchtete im Sommer 2012 in die ecuadorianische Botschaft. Dort wurde ihm politisches Asyl gewährt. Assange fürchtete, dass Schweden ihn weiter an die USA ausliefern würde, wenn er dorthin käme.

Mehr als sechs Jahre hielt er sich in Ecuador auf. Im April 2019 gab die Regierung dem Druck der USA nach und Assange wurde von Scotland Yard in der Botschaft verhaftet und in das Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten Londons gebracht. Dort befindet er sich bis heute.

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Nun stand er in London vor Gericht. Am High Court wurde darüber verhandelt, ob er gegen seine Auslieferung an die USA noch einmal in Berufung gehen kann. Das Gericht hat nun entschieden, dass Assange gegen seine Auslieferung in Berufung gehen darf. Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten. Die Richter setzten dafür eine Frist von drei Wochen.

Auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai soll eine abschließende Entscheidung gefällt werden. Dabei gehe es um die Frage, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könne und hierbei dieselben Rechte genieße wie US-Staatsbürger, dass er nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt werde, und dass die Todesstrafe nicht verhängt werde.

Der Fall könnte nun eine neue Wendung nehmen. Laut Biden wollen die USA ein australisches Ersuchen prüfen, die Strafverfolgung Assanges einzustellen. "Wir prüfen es", gab der Präsident am Mittwoch (10. April) bekannt. Assanges Anwalt wertete die Äußerungen des US-Präsidenten als sehr ermutigend. (mit dpa)