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  3. Neue Gesetze: Neue Regeln und Gesetze im April 2023: Kein Strom mehr durch Atomkraftwerke

Neue Gesetze
12.04.2023

Neue Regeln und Gesetze im April 2023: Kein Strom mehr durch Atomkraftwerke

Im April 2023 kommen neue Gesetze und Veränderungen. Unter anderem sollen die drei verbliebenen Kernkraftwerke in Deutschland endgültig vom Netz gehen.
Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

Im April 2023 kommen wieder einige neue Gesetze und Änderungen. Welche das genau sind, erfahren Sie im Artikel.

So gut wie jeden Monat gibt es in Deutschland Veränderungen und so hat auch der April einiges Neues im Gepäck. Welche neuen Gesetze ab April gelten und welche Veränderungen es sonst noch gibt, erfahren Sie hier.

Welche Änderungen gibt es im April 2023?

Im April 2023 laufen beispielsweise die Corona-Regeln aus, zur Abschaltung der Automkraftwerke gibt es Neues, ab 3. April soll das 49-Euro-Ticket zum Verkauf stehen. Zudem können sich einige Arbeitnehmer über Lohnerhöhungen freuen und mehr.

Abschaltung der Atomkraftwerke

Derzeit laufen in Deutschland noch drei Atomkraftwerke: Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland. Das Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung teilte allerdings mit, dass alle drei Meiler Mitte April 2023 abgeschaltet werden sollen.

Für den Ausstieg aus der Braunkohle und der Atomenergie gibt es jeweils einen Zeitplan. Die Kernkraftwerke sollten bereits Ende 2022 vom Netz gehen. Wegen des Ukraine-Krieges und der drohenden Energieknappheit wurde der Betrieb allerdings verlängert.

Abschaltung der Atomkraftwerke: Mehrheit der Deutschen dagegen

Eine Umfrage der Deutschen Presseagantur (dpa) hat ergeben, dass 65 Prozent der Deutschen gegen das Aus der Atomkraftwerke ist. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat allerdings bereits angekündigt, dass die Abschaltung der Meiler nicht rückgängig gemacht wird.

Auslaufen der Corona-Regeln

Nachdem die Isolationspflicht und Maskenpflicht im Nahverkehr im ersten Viertel des Jahres nach und nach in allen Bundesländern gefallen ist, gibt es in Deutschland fast keine Corona-Regeln mehr. Zurzeit gilt für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen noch eine FFP2-Maskenpflicht. Diese muss auch noch in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen getragen werden, wie die Bundesregierung mitteilt.

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Allerdings nur noch bis 7. April 2023. Wenn die Bundesregierung diese nicht verlängert oder andere Maßnahmen beschließt und auch die Bundesländer diesbezüglich keine weiteren Schritte unternehmen, wird es deutschlandweit keine Corona-Regeln mehr geben.

Vorverkauf des 49-Euro-Tickets

Ab dem 1. Mai 2023 soll man das 49-Euro-Ticket in Deutschland nutzen können. Das Deutschlandticket soll aber bereits ab dem 3. April gekauft werden können. Allerdings muss bis dahin noch "eine Anpassung des Regionalisierungsgesetzes zur Finanzierung des Tickets" erfolgen, wie es auf der Website der Bundesregierung heißt. Außerdem muss das Gesetz dann noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Übrigen: Das 49-Euro-Ticket kann man auch günstiger bekommen, zum Beispiel ist es auch als Job-Ticket erhältlich. Außerdem kann das Deutschlandticket bereits vorbestellt werden.

Lohnerhöhungen für Maler, Lackierer und im Hauptbaugewerbe

Das Maler- und Lackiererhandwerk hat seit 1. Januar 2023 einen neuen Tarifvertrag. Zu diesem Stichtag erhöhte sich der Ecklohn West bereits auf 18,39 Euro und der Ecklohn West und Berlin auf 17,86 Euro.

Nun steht ab 1. April 2023 die nächste Erhöhung an, denn der Mindestlohn I (Helfer) steigt auf 12,50 Euro. Der Mindestlohn II wird auf 14,50 Euro erhöht.

Auch Beschäftigte im Bauhauptgewerbe dürfen sich ab 1. April 2023 über mehr Geld freuen. So werden die Löhne im Westen Deutschlands um zwei Prozent erhöht und im Osten Deutschlands um 2,7 Prozent. Außerdem erhalten sie 1000 Euro Inflationsausgleich.

Im Tarifvertrag ist zudem geregelt, dass die Beschäftigten eine Entschädigung für den Anfahrtsweg zu den Baustellen erhalten sollen. Diese werden als pauschale Beträge ausgezahlt und richten sich an die Anzahl der Kilometer.

Lohnerhöhung für Leihbeschäftigte

Auch Leihbeschäftigte erhalten ab 1. April 2023 durch eine Tariferhöhung mehr Geld. Der Mindestlohn steigt dann auf 13 Euro pro Stunde an.

Neue Abläufe beim Lohnsteuerabzug

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird auf 1230 Euro angehoben und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt auf 4260 Euro. Die Beträge wurden bereits zum 1. Januar 2023 erhöht, ab dem 1. April 2023 sind diese beim Lohnsteuerabzug anzuwenden.

Erhöhung der Kosten für Microsoft-Produkte

Microsoft gleicht die Preise für seine Cloud-Produkte weltweit an. Das betrifft alle Onlinedienste, wie Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365. Daher müssen Nutzerinnen und Nutzer ab 1. April mit einer Preiserhöhung von elf Prozent rechnen. Laufende Verträge erhöhen sich aber erst bei einer Vertragsverlängerung.

Hybride und virtuelle Vereinssitzungen einfacher möglich

Laut Bundesregierung werden hybride und virtuelle Vereinssitzungen ab April einfacher möglich. Zwar sind diese nach bisherigem Recht schon jetzt möglich, allerdings brauchte es bislang eine entsprechende Bestimmung in der Vereinssatzung. Diese Bestimmung entfällt jetzt.