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Ruhestand
11.04.2024

Witwenrente beantragen: So bekommen Hinterbliebene die Rente Verstorbener

Trauer auf dem Friedhof: Hinterbliebene können nach dem Tod des Partners Witwenrente beantragen.
Foto: Marcus Brandt, dpa (Symbolbild)

Der Tod des Ehepartners stellt oft das ganze Leben auf den Kopf. Der Staat unterstützt in diesen Fällen mit der Witwenrente. Wie wird sie beantragt?

Im Berufsleben wird in aller Regel die eigene Rente aufgebaut. Wie lange und bis zu welchem Alter, hängt nicht zuletzt vom Geburtsjahr ab. Allerdings können Bürger auch schon früher in den Ruhestand wechseln, dann in der Regel mit Abzügen.

Aufgrund des demografischen Wandels mit immer mehr Rentnern pro Erwerbsfähigen bleibt die Rente wohl langfristig ein heikles politisches Thema. Im März präsentierte die Ampel-Regierung durch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Christian Lindner (FDP) neue Pläne, die das Konzept auch für künftige Generationen krisensicher machen sollen. Das Projekt, das auch auf den Kauf von Aktien baut, hört auf den Namen Rentenpaket II.

Auch die steigende Lebenserwartung gilt es zu adressieren. Stirbt ein Bürger, kann der Partner die sogenannte Witwenrente beantragen. Hier wird erklärt, wie das funktioniert.

Witwenrente: Wer hat Anspruch darauf?

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, die Witwenrente steht Hinterbliebenen zu, wenn sie bis zum Tod des Ehe- oder Lebenspartners miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und die Ehe oder Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr lang anhielt. Es gibt Ausnahmen: Stirbt der Partner beispielsweise bei einem Unfall, gilt der Rentenanspruch auch bei kürzerer Ehedauer.

Zudem muss der Verstorbene eine Mindestversicherungszeit – auch als Wartezeit bekannt – von fünf Jahren erfüllen. Dies sind etwa Monate, in denen Beiträge aus einer Beschäftigung gezahlt wurden. Ist der Partner durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen oder hat schon eine Rente bezogen, ist diese Wartezeit nicht erforderlich. Außerdem gilt, dass der Hinterbliebene nicht wieder geheiratet haben darf.

Witwenrente: Ab welchem Zeitpunkt besteht Anspruch?

Die Witwenrente beginnt laut der Deutschen Rentenversicherung mit dem Todestag, wenn der Verstorbene noch keine eigene Rente bezogen hat. Ansonsten wird die Witwenrente frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat gezahlt, für den Sterbemonat gibt es noch die volle Rente.

Witwenrente: Wie hoch fällt sie aus?

Das vom Innenministerium bereitgestellte Portal verwaltung.bund.de informiert, dass die Witwenrente aus dem Rentenkonto des Verstorbenen gezahlt wird. Davon hängt auch ab, wie hoch die jeweilige Witwenrente ausfällt. In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Partners ist sie demnach so hoch wie die Rente des Verstorbenen. Hier wird vom Sterbevierteljahr gesprochen.

In diesen drei Monaten wird das eigene Einkommen nicht angerechnet. Die Versicherer unterstützen den hinterbliebenen Partner somit dabei, sich auf die veränderten Lebensverhältnisse einzustellen.

Witwenrente: Wie wird sie beantragt?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Homepage Anträge auf Hinterbliebenenrente, zu der auch die Witwenrente zählt, auf zwei Wegen an. Das Formular kann im PDF-Format heruntergeladen und dann direkt ausgefüllt oder einfach ausgedruckt werden, ebenso findet sich ein elektronischer Antrag (eAntrag), der online bearbeitet werden kann.

Für den eAntrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Versicherungsnummer des verstorbenen Versicherten
  • Kontonummer (IBAN)
  • Informationen zur eigenen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Steueridentifikationsnummer
  • Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten (z.B. Nachweise über Ausbildungszeiten)
  • Sofern vorhanden: aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung

Bezieht der Antragsteller Sozialleistung, wird auch der letzte Bescheid der ausstellenden Behörde benötigt. Wird der Antrag von einer dritten Person gestellt, muss zudem eine Vollmacht oder eine Betreuungsurkunde sowie ein gültiges Personaldokument wie eine Geburtsurkunde oder das Stammbuch in bestätigter Kopie vorliegen.

Speziell für die Witwenrente sind außerdem diese Unterlagen erforderlich:

  • Sterbeurkunde des Versicherten
  • Heiratsurkunde
  • Versicherungsnummer des Antragstellers
  • gültiges Personaldokument wie etwa Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie
  • Angaben zu eigenen Einkünften wie Rentenbezug oder Beschäftigung
  • letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen