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Steuerhinterziehung
27.10.2022

Das Urteil ist gefallen: Schuhbeck muss ins Gefängnis

Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, steht vor Prozessbeginn als Angeklagter im Gerichtssaal im Landgericht München I.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Dass Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, scheint klar zu sein. Doch es stellt sich die Frage, wie hoch die Strafe ausfallen wird. Heute soll das Urteil fallen.

Die Entscheidung ist gefallen: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Am Landgericht München I wurde der Star-Koch wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Ohne Bewährung.

Prozess: Schuhbeck hat Geständnis abgelegt

Die Staatsanwaltschaft warf dem 73-Jährigen im sogenannten "Ingwer-Verfahren" vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Es geht um insgesamt mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.

"Ich habe einiges falsch gemacht" hat der Koch bereits gestanden und damit sein Geständnis eingeleitet. "Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin."

Video: dpa

Schuhbeck vor Gericht: Urteil erwartet

Nachdem Schuhbeck an zwei Verhandlungstagen Geständnisse abgelegt hatte, ist wohl schon klar, dass er wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird. Doch unklar ist noch, wie hoch seine Strafe ausfallen wird. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.

"Ich möchte das Gericht jedoch auch bitten, mir zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den "Südtiroler Stuben" nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird", sagte Schuhbeck in seinem Geständnis. Die Behörden gegen von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern aus. Der Koch hatte allerdings auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.

Der 73-Jährige bat das Gericht "eindringlich, die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen". Ihm sei es aber nicht mehr möglich, dafür weitere Unterlagen vorzulegen. Am zweiten Prozesstag hatte Schuhbeck gesagt: "Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun". Er fügte hinzu: "Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes."

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Steuerhinterziehung: Prozess hat bereits Konsequenzen für Schuhbeck

Unabhängig davon, wie das Urteil des Gerichts ausfällt, bekam Schuhbeck bereits erste Konsequenzen des Prozesses zu spüren. Denn Kochsendungen werden aus dem Fernsehen verbannt. Der Bayerische Rundfunk nimmt seine Kochsendungen vorerst aus dem Programm. Das bestätigte der öffentlich-rechtliche Sender der Deutschen Presse-Agentur, nachdem T-Online darüber berichtet hatte.

Bei den Sendungen handle es sich um fünf Folgen von "Alfons & Ali - Genuss hoch 3". Auch die neuen Folgen von "Schuhbecks Küchenkabarett" ab dem 20. November auf dem Sendeplatz werden gestrichen. Zudem seien keine weiteren Produktionen in Planung.

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