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Hilfe für Unternehmen
13.12.2022

Energiekosten explodieren: Staatsregierung unterstützt Firmen mit Härtefallfonds

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellte am Dienstagmittag die Details des bayerischen Härtefallfonds vor.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

Scheitern Unternehmen in Bayern an den hohen Energiekosten? Jetzt hat das bayerische Kabinett einen Härtefallfonds auf den Weg gebracht. Wie die Hilfen konkret aussehen.

Bayerns Staatsregierung hat am Dienstag einen Härtefallfonds auf den Weg gebracht: Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe (EHFH) soll in der Energiekrise speziell Unternehmen in Bayern unterstützen. Das teilten Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Dienstagmittag auf einer Pressekonferenz mit. Laut Söder stellen die steigenden Energiekosten besonders kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit dem bayerischen Härtefallfonds will die Staatsregierung Lücken des Hilfspakets auf Bundesebene schließen. Dazu hat das Kabinett Eckpunkte beschlossen.

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Härtefallfonds: Kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern sollen profitieren

Söder kritisierte in der Pressekonferenz, es sei weiterhin unklar, inwieweit die bundesweiten Härtefallhilfen für Unternehmen greifen. Darüber hinaus würden die Pläne der Ampel-Regierung nicht alle Energieformen umschließen. Laut Wirtschaftsminister Aiwanger sieht der bayerische Härtefallfonds eine Unterstützung der betrieblichen Energiekosten für Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel und Flüssiggas, aber auch für Erdgas, Strom und Fernwärme vor.

Antragsberechtigt für die Wirtschaftshilfe des Freistaats sind kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern (KMU), bei denen eine besondere wirtschaftliche Härte vorliege. Über die Gewährung der Hilfen entscheidet dann eine Härtefallkommisssion. Tatsächlich sind die Zuschüsse nach Bedürftigkeit und Betriebsgröße gestaffelt. Sie reichen von 6000 Euro bis maximal 2 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise bis zu 250.000 Euro für gewisse landwirtschaftliche Betriebe. Die Anträge sollen ab Januar 2023 gestellt werden können, erklärte Aiwanger.

Neben Wirtschaftsunternehmen sollen auch Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen im Freistaat vom Härtefallfonds profitieren. Die konkrete Ausgestaltung wird Söder in der kommenden Woche vorstellen.

Staatsregierung: Bayern will die erneuerbaren Energien weiter ausbauen

Das bayerische Kabinett möchte angesichts der Energiekrise auch den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorantreiben. Unter anderem soll der Ausbau der Windenergie stärker fokussiert werden, erklärte Aiwanger. Ziel sei es, in den nächsten Jahren 800 bis 1000 weitere Windenergieanlagen zu bauen. Darüber hinaus setze sich die Staatsregierung für bessere Rahmenbedingungen im Bereich der Photovoltaikanlagen (PV) und der Wasserkraft ein. Um die Energiesicherheit im Übergang zu den erneuerbaren Energien gewährleisten zu können, betonte Aiwanger erneut die Notwendigkeit der Kernenergie – und konnte sich den Seitenhieb auf die Energiepolitik der Ampel-Regierung nicht verkneifen: Es sei politisch unverantwortlich, die Atomkraftwerke in dieser Situation vom Netz zu nehmen, findet der bayerische Wirtschaftsminister.

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.12.2022

Einfach abschalten. Wir werden dann schon sehen, ob es gut geht oder nicht.

13.12.2022

Was mir bei diesen Berichten mißfällt, ist die fehlende Frage, inwieweit die KMU bereits sämtliche energetischen Einsparpotentiale ausgeschöpft haben. Ich bin neulich mal durch einen großen Modepark (allerdings in Baden Württemberg) gelaufen, und haben ca. 3.000 Leuchtstoffröhren an den Decken gezählt/geschätzt/hochgerechnet. Mit diversen Annahmen (tägliche Brenndauer etc.) bin ich sodann auf ca. 200.000 Euro Stromkosten alleine für die Beleuchtung gekommen. Diese ließen sich durch Ersatz mit LED halbieren. Investitionsvolumen ca. 50.000 Euro, somit Amortisation innerhalb weniger Monate. Ich halte von dieser bedingungslosten Staatshilfe überhaupt nichts, sie müsste mindestens an den Nachweis geknüpft werden, dass die subventionierten Unternehmen nachweislich Einsparmaßnahmen getroffen haben.