Lufthansa-Hilfen: Gericht erklärt EU-Genehmigung für nichtig
Während der Corona-Pandemie kamen die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen. Der Bund sprang mit einem Hilfspaket ein. Die EU-Kommission genehmigt dieses – wohl zu Unrecht.
Nach Ansicht des EU-Gerichts durfte die EU-Kommission die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Corona-Pandemie nicht genehmigen. Das entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.
Reisebeschränkungen brachten Lufthansa-Geschäfte fast zum Erliegen
Während der Corona-Pandemie hatten die Reisebeschränkungen die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. Zehntausende der etwa 138.000 Arbeitsplätze standen auf der Kippe. Aus diesem Grund unterstützte die Bundesregierung die Lufthansa im Frühjahr 2020 mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Im Gegenzug musste sich die Fluggesellschaft dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben.
Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.
Lufthansa-Hilfen: Konkurrenten wehren sich gegen Beschluss von EU-Kommission
Im Juni genehmigte die EU-Kommission die Hilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.
Die Richter gaben ihnen teilweise Recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird. (mit dpa)