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Aus für Jamaika
21.11.2017

Termin und Kosten: Das käme bei Neuwahlen auf Deutschland zu

Wie würden Neuwahlen aussehen und wann könnten sie stattfinden?
Foto: Jonas Güttler, dpa (Symbolbild)

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik drohen Deutschland Neuwahlen. Was könnte da auf uns zukommen? Wann würde gewählt? Was kostet das? Hier die Antworten.

Es ist nicht klar, wie es weitergeht in Berlin. Sondierungen für eine Jamaika-Koalition sind geplatzt, die SPD schließt eine Große Koalition aus und Kanzlerin Angela Merkel würde nur ungern eine Minderheitsregierung anführen. Neuwahlen sind damit so wahrscheinlich wie nie in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik. Aber wie läuft das ab? Wann würden wir dann wählen? Und was kostet das? Fragen und Antworten im Überblick.

Bis wann müssen sich die Parteien einig sein?

Theoretisch wann sie wollen, eine Frist dafür sieht das Grundgesetz nicht vor. Der neue Bundestag muss allerdings spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammenkommen. Bis eine neue Regierung steht, bleibt die alte als "geschäftsführende" im Amt. Dennoch stehen die Parteien, die eine Regierung bilden wollen, üblicherweise zumindest ein klein wenig unter Zeitdruck: Der Haushalt für 2018 muss beschlossen werden, dafür braucht es eine Mehrheit im Bundestag. Das muss aber nicht mehr dieses Jahr geschehen.

Wie viel kann eine geschäftsführende Bundesregierung tun?

Ihr Handlungsspielraum ist üblicherweise eng, denn neuen Bundestag hat die alte Regierung häufig keine Mehrheit. Die ist aber nötig, um Gesetze zu beschließen. Dieses Mal ist das anders: Auch Schwarz-Rot hätte eine Mehrheit und damit auch die geschäftsführende Bundesregierung. Neue Gesetzesvorhaben wird es wohl dennoch nicht geben. Schließlich sieht sich die neue SPD-Bundestagsfraktion in der Oppositionsrolle - und wird so wohl kaum mehr gemeinsame Sache mit der Union machen.

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Was passiert, wenn sich keine Koalition findet?

Das Grundgesetz ist darauf ausgelegt, Neuwahlen so gut wie möglich zu verhindern. Die Idee dahinter: Die Abgeordneten sollten kein Recht darauf haben, so lange wählen zu lassen, bis das Ergebnis stimmt. Dementsprechend liegt die Entscheidung auch nicht völlig in ihrer eigenen Hand, sondern beim Bundespräsidenten - das steht in Artikel 63 des Grundgesetzes:

Zunächst schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten vor. Üblicherweise ist das der Spitzenkandidat der stärksten Partei der neuen Koalition. Denkbar ist nach der Meinung von Rechtswissenschaftlern auch, dass der Bundespräsident eine "angemessene" Frist stellt, bis wann er einen Kandidaten ernennen will, falls nichts vorangeht. Über diesen Kandidaten stimmt der Bundestag ab. Bekommt er mindestens 355 Stimmen - also die der Mehrheit der Mitglieder, muss ihn der Bundespräsident zum Kanzler zu ernennen.

Klappt das nicht, muss der Bundestag innerhalb von 14 Tagen erneut wählen. Dann können die Abgeordneten auch selbst andere Kandidaten aufstellen. Im zweiten Wahlgang bräuchte dieser Kandidat wieder mindestens 355 Stimmen.

Bekommt auch in dieser Runde ein Kandidat nicht genügend Stimmen, kommt es sofort ("unverzüglich") zum dritten Wahlgang. Bekommt dabei ein Kandidat mindestens 355 Stimmen, wird er Kanzler.

Schafft das wieder keiner, schlägt die Stunde des Bundespräsidenten. Der Mann, der sonst auf Reden beschränkt ist, entscheidet dann darüber, ob der Kandidat mit den meisten Stimmen eine Minderheitsregierung anführt oder ob er den Bundestag auflöst und somit den Weg für Neuwahlen frei macht.

Kann Merkel nicht einfach die Vertrauensfrage stellen?

Das würde den komplizierten Prozess umgehen, hat bei Kohl oder Brandt auch geklappt - funktioniert aber im jetzigen Fall nicht. Die Bundeskanzlerin ist nur noch geschäftsführend im Amt - hat also im Bundestag gar kein Vertrauen, das sie sich aussprechen lassen könnte. Das Prozedere kann also nicht umgangen werden.

„Das Handeln der FDP ist ein Akt der Verantwortungslosigkeit. Offenbar gilt bei den Liberalen die Parole: Erst die persönliche Profilierung, dann die Partei und dann erst das Land und die Menschen. Keine gute Stunde für die parlamentarische Demokratie.“
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Aus für Jamaika-Koalition: Das sagen Politiker aus der Region
Foto: Silvio Wyszengrad

Termin: Wann könnte es Neuwahlen in Deutschland geben?

Falls der Bundespräsident den Bundestag auflöst, müsste innerhalb von 60 Tagen neu gewählt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Frist ausgenutzt wird, damit die Parteien einen Wahlkampf führen können. Ein Beispiel: Sollte der Bundespräsident am Freitag vor Weihnachten den Bundestag auflösen, könnte am 11. oder 18. Februar (jeweils Sonntag) gewählt werden.

Was kosten Neuwahlen?

Nie war die Bundestagswahl so teuer wie 2017. 92 Millionen Euro wurden für die vergangene Wahl veranschlagt. Bei einer erneuten Wahl wird ungefähr diese Summe wieder fällig, schätzt das Innenministerium.

Das ist aber noch nicht alles. Steht ein Land auf politisch wackligen Beinen, leidet auch die Wirtschaft, warnen Experten. Investitionen könnten beispielsweise verschoben werden, oder das Geld wird gar in politisch "sicherer" wirkenden Ländern angelegt. Beziffern lässt sich dieser Schaden aber kaum.

Würden wir dann in Zukunft nicht mehr im September wählen?

Ja. Denn die Wahlperiode richtet sich nicht danach, wie lange eine Bundesregierung im Amt ist, sondern der Bundestag. Frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode eines Bundestags muss neu gewählt werden. Das bedeutet: Wählen wir im Januar noch einmal, finden auch in vier Jahren die Wahlen in diesem Zeitraum statt - falls dann alles glatt läuft.

Würde bei Neuwahlen ein anderes Ergebnis herauskommen?

Politikwissenschaftler Michael Wehner hält eine Verschiebung bei den Ergebnissen für möglich. "Angesichts der entstandenen Dynamik, Medienberichterstattung und Wahrnehmung des negativen Ausgangs der Jamaika-Sondierungen ist durchaus Bewegung zu erwarten", sagte der Leiter der Landeszentrale für politische Bildung in Freiburg am Dienstag der dpa

Viele Fragen könnten eine Rolle spielen - zum Beispiel, wie die Rolle von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) während der Jamaika-Verhandlungen bewertet werde, ob die Wähler die FDP abstraften für das Nichtzustandekommen des Bündnisses und ob Linke und AfD von dem Scheitern der Sondierungsgespräche profitierten. Die Frage sei auch, mit welchem Spitzenkandidaten die SPD bei einer Neuwahl antrete, und wie ihre Weigerung, eine große Koalition einzugehen, bei den Wählern ankomme. 

"Da ist Musik und Bewegung drin, also durchaus Potenzial für Wählerwanderungen und Wechselwahlverhalten", sagte Wehner. mst-/dpa/afp

Mehr zum Aus der Jamaika-Sondierungen lesen Sie hier:

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