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  3. Coronavirus: Deutschlandweites Kontaktverbot: Was heißt das für Bayern?

Coronavirus
22.03.2020

Deutschlandweites Kontaktverbot: Was heißt das für Bayern?

Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündet weitrechende Einschränkungen.
Foto: John Macdougall, AFP POOL, dpa

Bundesweit sollen strengere Regeln gelten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. So gilt etwa ein strenges Kontaktverbot.

Im Kampf gegen das Coronavirus sollen nun in ganz Deutschland strengere Regeln gelten. Das haben am Sonntagabend Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen. Vorweg schickte Merkel: "Dass sich so viele an die Verhaltensregeln halten, das berührt mich sehr. So retten wir Leben." Schon am Mittwoch hatte sie in einer Fernsehansprache angekündigt, dass die Regeln an die Ausbreitung des Virus anpassen müssen. Nun sei es so weit. Der Grundgedanke: In allen Bundesländern sollen die gleichen Regeln gelten. Aber welche Maßnahmen gelten dann genau? Das lesen Sie hier im Überblick:

1. Treffen nur mit bis zu zwei Personen erlaubt

Die Bundesregierung und die Länder einigten sich auf ein Kontaktverbot. Das heißt: Soziale Kontakte werden eingeschränkt. Zunächst sind für die Dauer von zwei Wochen Ansammlungen von mehr zwei Personen verboten. Eine Ausnahme soll für Familien gelten, die zusammen in einem Haushalt leben, auch Lebenspartner, Menschen, die sich aus zwingenden beruflichen Gründen treffen müssen, sowie für Beerdigungen sind ausgenommen, teilte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet mit.

Bundeskanzlerin Angela Merkel führte aus: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet." Das heißt: Wer alleine lebt, soll sich auch mit jemandem treffen können, der nicht mit ihm zusammen wohnt, sagte Merkel. "Ich glaube, das ist eine gute und richtige Regel."

Zudem sagte Merkel, dass die Menschen im öffentlichen Raum mindestens einen Abstand von 1,5 Metern, besser noch zwei Metern zueinander halten sollen. "Ich will noch mal betonen, dass das allerwichtigste ist, dass die Abstandsregeln zueinander eingehalten werden." Denn je größer der Abstand zueinander sei, desto kleiner sei das Infektionsrisiko, sagte Merkel.

2. Gilt das Kontaktverbot auch in Bayern?

In Bayern gelten ja schon seit Samstagmorgen strenge Ausgangsbeschränkungen. Nun kündigte die Staatsregierung kurz nach der Pressekonferenz von Angela Merkel an, sie wolle sich nicht an das Kontaktverbot halten. Heißt das hier, dürfen sich größere Gruppen treffen? Nein - im Gegenteil.

Während Angela Merkel ja betont, auch Menschen, die nicht zusammenleben, dürfen sich in der Öffentlichkeit mit einer anderen Person treffen, gilt das für Bayern nicht. Hier dürfen weiterhin nur Menschen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, zusammen in der Öffentlichkeit aufhalten. Im Freistaat würden weiterhin die bereits am Freitag von der Staatsregierung beschlossenen Regelungen gelten, sagte ein Regierungssprecher der dpa in München. Dafür ist in Bayern auch die Begleitung von älteren Personen, die auf Hilfe angewiesen sind, erlaubt.

3. Restaurants und Gaststätten müssen in ganz Deutschland schließen

In Bayern müssen Cafés, Bars und Restaurants schon geschlossen bleiben. In anderen Bundesländern war das bislang oft anders. Nun haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, bundesweit alle Cafés, Bars, Gaststätten und Restaurants zu schließen. Diese Regelung gilt unverzüglich. Davon ausgenommen ist die Lieferung von Speisen oder die Mitnahme. Es wird also in ganz Deutschland die gleiche Regelung gelten, wie in Bayern.

4. Frisöre und andere Dienstleister müssen schließen

Auch Dienstleister aus dem Kosmetikbereich sollen geschlossen bleiben. Das heißt: Frisöre, Kosmetikstudios,  Tattoo-Studios und Massagesalons müssen schließen. Zwingende medizinische Behandlungen sollen weiterhin möglich bleiben. Auch hier ziehen die anderen Bundesländern nun den Regeln nach, die in Bayern schon in Kraft getreten sind.

5. Regierung erlässt ein Feierverbot

Zudem soll ein strenges Feierverbot gelten. Bundeskanzlerin Merkel sagte dazu: "Gruppen feiernder Menschen, auf öffentlichen Plätzen und in Wohnungen sind inakzeptabel. Verstöße sollen von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht werden", sagte sie.

Alle diese Maßnahmen sollen zunächst für zwei Wochen gelten, dann müsse die Situation neu bewertet werden.

Lesen Sie dazu auch: Das bedeuten die Ausgangsbeschränkungen für Bayern

Wie verändert sich die Arbeit von Journalisten in Zeiten des Coronavirus? In einer neuen Folge unseres Podcasts geben wir einen Einblick.

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