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EU-Richtlinie
27.08.2010

Kritik am Führerschein-Umtausch

Politiker kritisieren Führerschein-Umtausch.
Foto: DPA

Die Regierungspläne, EU-Führerscheine nach 15 Jahren umzutauschen, stoßen bei Politikern auf Kritik.

Die Grünen sind gegen die Regierungspläne, die neuen EU-Führerscheine nach 15 Jahren ohne Vorbedingung umzutauschen.

Vor der Ausgabe der neuen Fahrerlaubnis müsse die Fahrtauglichkeit des Betroffenen geprüft werden, forderte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Winfried Herrmann, in der Tageszeitung "Die Welt". Sein Parteikollege Michael Cramer aus dem Europaparlament warb für regelmäßige Augen- und Reaktionstests nach italienischem Vorbild.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) wandte sich jedoch gegen derartige Forderungen. "Wir wollen grundsätzlich Mobilität für alle ermöglichen", betonte ein Ministeriumssprecher und warnte vor der Diskriminierung älterer Autofahrer. Bei Verkehrsteilnehmern über 65 Jahren gebe es keine überdurchschnittliche Unfallhäufigkeit.

Am Vortag war bekanntgeworden, dass die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Richtlinie für einen europaweit einheitlichen Führerschein auf den Weg gebracht hat. In dem Beschluss des Europaparlaments aus dem Dezember 2006 ist unter anderem vorgesehen, dass die Fahrerlaubnis künftig nur noch 15 Jahre gültig ist. Wenn nach Ablauf dieser Frist ein neuer Führerschein beantragt wird, ist nach derzeitiger Planung aber weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest vorgesehen.

Cramer verwies jedoch auf die Zahl von jährlich 40 000 Verkehrstoten in Europa. Vor diesem Hintergrund sei Deutschland gut beraten, die Fahrtauglichkeit seiner Bürger in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Hermann ergänzte: "Ich bin sehr dafür, dass endlich einmal diskutiert wird, warum eine einmal erteilte Fahrerlaubnis bis ins Grab gültig sein soll."

Für Unruhe sorgen auch weiterhin die europaweit vereinheitlichten Führerscheinklassen, die bereits 1999 eingeführt worden waren. Dem Bundestag liegt jetzt ein Gesetzentwurf des Bundesrats vor, der Ausnahmeregelungen für Feuerwehrleute und Rettungskräfte vorsieht. Sie sollen nach dem Willen der Länderkammer auch mit einem Pkw- Führerschein Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen steuern dürfen. Wer seinen Pkw-Führerschein nach 1999 gemacht, darf damit - anders als früher - nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen fahren. Für schwerere Wagen muss eine zusätzliche Fahrerlaubnis erworben werden.

Vor einem Jahr hatten Bundestag und Bundesrat bereits den sogenannten Feuerwehr-Führerschein eingeführt, der das Lenken von schweren Rettungsfahrzeugen mit einer vereinfachten Zusatzausbildung ermöglicht. Nach Ansicht von Bayern und Sachsen, auf die die Bundesrats-Initiative zurückgeht, reicht diese Neuregelung aber nicht aus, um die Einsatzfähigkeit der betroffenen Hilfsorganisationen sicherzustellen. dpa

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