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  3. Ehemaliger Serienstraftäter: Mehmet könnte direkt am Münchner Flughafen verhaftet werden

Ehemaliger Serienstraftäter
18.09.2012

Mehmet könnte direkt am Münchner Flughafen verhaftet werden

Der Serienstraftäter "Mehmet" am 24.04.2001 vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München.
Foto: Peter Kneffel/Archiv dpa

Mehmet will nach München zurückkehren. Er habe sich geändert, sagt er. Doch ganz so einfach ist das nicht. Denn in Deutschland droht ihm noch immer eine Haftstrafe.

Es könnte ein ungemütlicher Empfang am Flughafen werden. Sollte Muhlis A., der als Mehmet bekanntgewordene jugendliche Serienstraftäter, nach Deutschland zurückkehren, drohe im noch im Terminal eine Verhaftung, sagt Ingrid Kaps, Pressesprecherin des Amtsgerichts München.

Mehmet müsste ein Gnadengesuch stellen

Der mittlerweile 28-Jährige wurde 2005 rechtskräftig wegen Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt, floh dann aber vor Strafantritt in die Türkei. "Mehmet hat diese Haft nie angetreten. Kommt er zurück, wird er das tun müssen. Es sei denn, er reicht ein Gnadengesuch ein, das von der Staatsanwaltschaft bewilligt wird", so Kaps im Gespräch mit augsburger-allgemeine.de. Derzeit läge Gesuch, den Haftbefehl auszusetzen, aber noch nicht vor. 

Mehmets Anwalt Burkhard Benecken bestätigte aber, er werde in Kürze bei den Behörden entsprechende Anträge stellen. Denn sein Mandant habe in den vergangenen Jahren in der Türkei ein rechtschaffenes Leben geführt und keine Straftaten mehr begangen, so Benecken. Wie gut Mehmets Chancen stehen, dass dem Gnadengesuch zugestimmt wird, kann Pressesprecherin Kaps nicht sagen. "Es kommt darauf an, welche Gründe angeführt werden."

Das Einreiseverbot könnte aufgehoben werden

Neben dem Haftbefehl bestehen zudem noch eine Ausweisungsverfügung und ein damit verbundenes Wiedereinreiseverbot nach Deutschland und in die EU. "Dieses Einreiseverbot könnte die Ausländerbehörde befristen und ab einem gewissen Zeitpunkt die Einreise wieder erlauben", erklärt Claudia Vollmer, Vizechefin des Kreisverwaltungsreferates (KVR) München, im Gespräch mit augsburger-allgemeine.de. Dafür würde Mehmet dann komplett durchleuchtet werden. Unter anderem müsste er sich einem Drogenscreening unterziehen. "Die wichtigste Frage wäre: Geht von ihm noch Gefahr aus?" sagt Vollmer. Ein entsprechendes Gesuch von Mehmet sei aber noch nicht eingegangen. Ohnehin müsse man zuerst die Entscheidung der Justiz abwarten. Denn wenn der Haftbefehl nicht ausgesetzt werde, mache es auch wenig Sinn, Mehmet die Einreise zu gewähren. Es sei denn, er bestünde darauf, die Haftstrafe doch noch in Deutschland abzusitzen.

Innenminister Herrmann: Mehmet wollen wir hier nicht

Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kommt es nicht in Frage, dass Mehmet wieder in Deutschland leben darf, ohne seine Haft anzutreten. "Wieso sollten wir ihm jetzt eine Läuterung glauben?", erklärte Herrmann. "Wenn er nach Deutschland einreist, muss er seine gerechte Strafe absitzen." Der Innenminister geht noch weiter: Am liebsten wäre es Herrmann, wenn der ehemalige Serienstraftäter überhaupt nicht mehr zurückkäme. "Muhlis A. alias 'Mehmet' wollen wir hier nicht", sagt er.

Der Fall des in München geborenen Türken Mehmet hatte damals für viel Aufsehen erregt. Vor seinem 14. Geburtstag hatte er mehr als 60 Straftaten verübt. Nach einer weiteren Tat im strafmündigen Alter war er 1998 zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt und in die Türkei abgeschoben worden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abschiebung 2002 für rechtswidrig.

Nach Mehmets Rückkehr wurde die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Er wurde aber erneut straffällig. 2005 verurteilte das Jugendgericht in München den damals fast 21-Jährigen wegen Angriffen auf seine Eltern und Betrugs zu 18 Monaten Haft. Mit seiner Familie habe er sich inzwischen wieder versöhnt, erklärte sein Anwalt. mit dpa

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