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18.08.2009

Einigung über mehr EU-Mitwirkung des Parlaments

Einigung über mehr EU-Mitwirkung des Parlaments
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Bundestag und Bundesrat bekommen mehr Mitbestimmung in EU-Fragen. Darauf haben sich Vertreter der Koalitionsfraktionen und der Länder am Dienstag nach wochenlangen Verhandlungen grundsätzlich geeinigt.

Damit soll die Bundesregierung auf wichtigen Feldern der Europapolitik an strikte Vorgaben gebunden werden. Mehr Mitwirkungsrechte für Bundestag und Bundesrat hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt, um den EU-Reformvertrag von Lissabon für Deutschland in Kraft setzen zu können. Damit sind die Weichen gestellt, dass der Bundestag in der kommenden Woche über die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag beraten kann.

Bei allen Europa-Vorhaben, die Länderbelange berühren, sollen die Länder und der Bundestag künftig Vorgaben für die Bundesregierung beschließen können. Das gilt für Arbeitsrecht, Umweltpolitik und EU-Haushalt. Die Koalitionsfraktionen und die Länder vereinbarten auf Drängen der CSU, dass die Bundesregierung bei Verhandlungen in Brüssel Stellungnahmen des Bundestages zu kommunalen Aufgaben berücksichtigen soll. Auch zu EU-Verhandlungen über Handelsabkommen wie im Rahmen der Welthandelsrunde (WTO) soll es eine Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag geben.

Gestritten wurde in der großen Koalition bis zum Schluss noch über eine von der CSU geforderte Entschließung des Parlaments, mit der die Karlsruher Interpretation des Reformvertrags als verbindlich für Deutschland erklärt wird. Dieser Konflikt wurde am Dienstag noch nicht beigelegt.

Obwohl sie nicht alle Forderungen durchsetzen konnte, zeigte sich die CSU zufrieden. "Ohne das Drängen der CSU hätte es keine Eins-zu- Eins-Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils gegeben", sagte CSU- Landesgruppenchef Peter Ramsauer. "Jetzt haben wir noch mehr erreicht." Dies sei ein Erfolg der CSU. Der Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte dennoch: "Die europapolitische Geisterfahrt der CSU ist beendet."

"Es war ein harter Kampf", sagte der Verhandlungsführer der Länder, Baden-Württembergs Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU). "Die Interessen der Länder sind ausreichend berücksichtigt."

Die Linke droht mit einer neuen Verfassungsklage gegen eine deutsche Zustimmung zum neuen EU-Reformvertrag. "Der Entwurf des neuen Begleitgesetzes zum Vertrag von Lissabon ist unzureichend", erklärte der Linke-Europapolitiker Diether Dehm. Grüne und FDP unterstützen dagegen die begleitenden Gesetze zur Umsetzung des Lissabon-Vertrags in Deutschland. "Es ist ein großer Fortschritt für den Bundestag", sagte FDP-Verhandlungsführer Markus Löning.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Vertrag von Lissabon im Juni grundsätzlich gebilligt, aber mehr Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat gefordert. Deshalb muss der Bundestag neue Begleitgesetze schaffen. Die neuen Gesetze sollen am 8. September im Parlament endgültig verabschiedet werden. Der Bundesrat will sie am 18. September beschließen.

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