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  3. Gesetzentwurf: Wie Gesundheitsminister Spahn Kliniken und Ärzte entschädigen möchte

Gesetzentwurf
21.03.2020

Wie Gesundheitsminister Spahn Kliniken und Ärzte entschädigen möchte

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Hilfen angekündigt.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Gesundheitsminister Jens Spahn wollte Kliniken rund drei Milliarden Euro zusätzlich geben - und löste einen Proteststurm aus. Jetzt hat er nachgebessert.

Geplante Milliardenhilfen für Krankenhäuser in der Coronavirus-Pandemie haben heftigen Protest der Kliniken ausgelöst. Ab Samstagabend kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Nachbesserungen an. Das Hilfspaket für Kliniken, Ärzte und Pfleger des Bundes sollte in diesem Jahr zunächst rund 3,3 Milliarden Euro umfassen.  

Außerdem will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der kommenden Woche schärfere Regel beim Infektionsschutz durchs Bundeskabinett sowie Bundesrat und Bundestag bringen. Die Entwürfe liegen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.

Krankenhäuser: Ausgeglichen werden sollen Einnahmeeinbußen für Krankenhäuser, weil sie Intensivbetten für Coronavirus-Patienten frei machen. Die Ausfälle durch Verschiebung oder Aussetzung planbarer Aufnahmen, Eingriffe oder Operationen sollen durch einen Pauschalbeträge ausgeglichen werden. Bundesgesundheitsminister Spahn sagte der "Bild am Sonntag": "Rückwirkend ab letztem Montag gibt es erstmals Geld für leere Betten." Für zusätzliche Intensivbetten sollen festgelegte Schwerpunktkliniken einen Bonus bekommen. Die Länder sollen Vorsorge- und Rehaeinrichtungen für die akutstationäre Behandlung Infizierter bestimmen können.

Klinikhilfen: Nach massiver Kritik kündigte Spahn am Abend Änderungen an. In einer Schalte mit den Gesundheitsministern der Länder seien einmütig Änderungen vereinbart worden, twitterte der CDU-Politiker. Details nannte er nicht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte kritisiert, Spahn breche das Versprechen der Kanzlerin zu einem umfassenden Schutzschirm für die Krankenhäuser.

Diese würden im Stich gelassen. Kein Euro solle für die hohen Mehrkosten für Schutzausrüstung fließen, so DKG-Präsident Gerald Gaß. "Die finanziellen Hilfen zur Schaffung der (...) zusätzlichen Intensivplätze sind viel zu niedrig angesetzt." Auch andere, wie der Katholische Krankenhausverband, forderten Nachbesserungen. Stefanie Stoff-Ahnis vom Vorstand des GKV-Spitzenverbandes versicherte: "Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine starke Solidargemeinschaft und steht dafür ein, dass die Kliniken die Finanzmittel bekommen, die sie für die Behandlung der Corona-Patienten brauchen."

Ärzte: Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte sollen abgefedert werden. Der überwiegende Teil der Verdachts- und Erkrankungsfälle müsse im ambulanten Bereich versorgt werden, so der Entwurf. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollten Ärzten die zusätzlichen Kosten erstatten. Anderen Ärzten wie etwa in der Augenheilkunde, zu denen nun weniger Patienten gingen, sollten vor zu hohen Honorarminderungen geschützt werden.

Pflegekräfte: Pflegeeinrichtungen sollen befristet von Bürokratie entlastet und ebenfalls finanziell unterstützt werden. Persönliche Kontakte von Prüfern, Gutachtern und Mitarbeitern von Pflegekassen mit Pflegebedürftigen sollen soweit wie möglich vermieden werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte Bund und Länder auf, "überzeugende Maßnahmen" zum Schutz von Pflegebedürftigen gegen das Coronavirus einzuleiten.

Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es ist unverantwortlich, dass der Notfallplan zum Schutz der 800.000 Pflegebedürftigen und 764.000 Beschäftigten aus dem Jahr 2013 immer noch nicht angepasst wurde." 

Infektionsschutzgesetz: Diejenigen, die noch nach Deutschland einreisen dürfen oder aus Risikogebieten eingereist sind, sollen gesetzlich verpflichtet werden können, über ihre Reiseroute und ihren Gesundheitszustand Auskunft zu geben oder bestimmte "Maßnahmen zu dulden". Den zuständigen Gesundheitsbehörden soll bei einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wie im aktuellen Fall die Befugnis eingeräumt werden, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln, dadurch ihre Bewegung zu verfolgen und sie im Verdachtsfall zu kontaktieren. 

Anordnen können soll das Bundesgesundheitsministerium auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln - etwa wenn bestimmte Medikamente bevorratet werden müssen. Zudem sollen medizinische Fachleute für die Gesundheitsversorgung abgestellt werden können, etwa wenn es in Krankenhäusern zu Personalengpässen kommt. (dpa)

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