Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Großbritannien: Was wirklich beim Attentat in London geschah

Großbritannien
01.12.2019

Was wirklich beim Attentat in London geschah

Polizei am Tatort eines Vorfalls auf der London Bridge im Zentrum Londons.
Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa

Stunden nach dem Attentat werden verstörende Details bekannt: Der Täter nahm an einem Seminar teil. Dann stach er zu. Mutige Passanten stoppten ihn.

Es dauerte nur wenige Stunden, bis der Anschlag in London von der Politik vereinnahmt wurde. Da half es auch nicht, dass sich der Vater des 25-jährigen Jack Merritt, eines der beiden Opfer, am Wochenende zu Wort meldete und seinen Sohn als "Champion der Underdogs" und "wunderbare Seele" pries, "die sich immer auf die Seite der Schwächeren gestellt hat". Jack hätte nicht gewollt, "dass sein Tod als Vorwand dafür missbraucht wird, noch drakonischere Gefängnisstrafen zu verhängen oder Menschen unnötig einzusperren", sagte der Vater. Doch da hatte Premierminister Boris Johnson bereits härtere Maßnahmen und eine Verschärfung der Gesetze gefordert. Man solle Terroristen einsperren und den Schlüssel wegwerfen, meinte der konservative Regierungschef im Kampagnen-Modus am Sonntag in der Sunday Times.

Es herrscht Wahlkampf auf der Insel. Am 12. Dezember bestimmen die Briten ein neues Parlament. Johnson und Labour-Oppositionsführer Jeremy Corbyn wetteifern, wer mehr Stärke, wer eine härtere Hand im Kampf gegen den Terrorismus demonstrieren kann. Die berührenden Worte des trauernden Vaters gingen im Getöse und Gestreite unter.

Am Freitagnachmittag hatte der 28-jährige Brite Usman Khan zwei Menschen mit einem Messer getötet und drei weitere verletzt. Ausgerechnet ein Mann, der 2012 wegen Terrordelikten verurteilt worden war. Ein Mann, der vorzeitig auf Bewährung entlassen worden war und seit Dezember 2018 eine elektronische Fußfessel getragen hatte.

Attentat in London: Briten sind geschockt

Wie konnte das passieren? Das Justizsystem im Königreich muss sich unangenehme Fragen gefallen lassen. Die Umstände klingen makaber: Khan nämlich befand sich vor der Attacke auf einer Konferenz zum Thema Resozialisierung von Ex-Häftlingen in der Fishmongers’ Hall, einem Gebäude der Londoner Fischergilde. Dort stach er nach dem Mittagessen unvermittelt und wahllos auf Teilnehmer und Organisatoren der Veranstaltung ein. Jack Merritt, ein Mitarbeiter der Kriminologie-Abteilung der Cambridge-Universität, betreute das Rehabilitationsprogramm und leitete das Seminar "Zusammen lernen" am Freitag. Neben ihm verlor eine Frau ihr Leben, deren Identität noch nicht bekannt gegeben wurde.

Die Briten sind geschockt über die Tat und die Hintergründe – und huldigen gleichzeitig "Helden", die den Attentäter auf seiner Flucht über die nahe gelegene London Bridge überwältigten, bevor er von einem Sonderkommando der Polizei erschossen wurde. Videos von Passanten zeigen, wie mehrere Männer Khan zusetzten, etwa der polnische Koch Lukasz, ein Augenzeuge aus der Fishmongers‘ Hall. Er hatte einen zur Dekoration angebrachten, anderthalb Meter langen Stoßzahn eines Narwals von der Wand gerissen und ging mit diesem auf den Attentäter los. Ein weiterer Mann besprühte Khan mit dem Schaum eines Feuerlöschers. Andere rangen den Terroristen zu Boden, obwohl er eine Art Sprengstoffgürtel trug, der sich später als Attrappe entpuppte. Ein Polizist in Zivil konnte Khan das große Messer entreißen.

Unmittelbar nach der Tat hinderten mehrere Männer den mutmaßlichen Terroristen von London daran, weitere Morde zu begehen. Die Polizei erschoss den Attentäter schließlich.
Foto: Uncredited/@HLOBlog/AP, dpa

Die Terrorgruppe "Islamischer Staat" teilte mit, für die Messerattacke verantwortlich zu sein. Das Statement aber bedeute nicht, dass es eine direkte Verbindung zwischen Khan und der Organisation gebe, schränkte der Terror-Experte Peter Neumann vom Londoner King’s College ein. Der IS versuche seit einiger Zeit, "sogenannte einsame Wölfe zu inspirieren", um dann die Taten für sich zu reklamieren.

Während für westliche Staaten potenzielle Terroristen lange Zeit "Unbekannte" waren, besteht laut Neumann heute und in naher Zukunft die Herausforderung darin, jene möglichen Terroristen zu entdecken, die den Behörden im Grunde bekannt sind. Häftlinge, Rückkehrer, Dschihadisten-Veteranen, bedingt aus der Haft entlassene Täter – viele der in den letzten Jahren verhafteten Dschihadisten kämen in den nächsten zwei bis drei Jahren wieder frei, in Frankreich etwa über die Hälfte, so Neumann.

Corbyn fordert "vollständige Untersuchung"

Boris Johnson forderte, Terroristen sollten mindestens 14 Jahre hinter Gittern verbringen. Es ergebe "keinen Sinn, wenn Menschen, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden, vorzeitig entlassen werden", sagte der Premier, der in Wahlumfragen deutlich vor Corbyn liegt. Der Oppositionschef kritisierte die Regierung und verlangte eine "vollständige Untersuchung". Die Umstände der vorzeitigen Entlassung des Terroristen seien ein "komplettes Desaster".

Khan war 2012 gemeinsam mit acht weiteren Tätern zunächst zu einer Mindesthaftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Gruppe hatte einen Bombenanschlag auf die Londoner Börse geplant. Ein Berufungsgericht hob die Urteile gegen Khan und zwei Mittäter im April 2013 auf und verhängte gegen den jetzigen Attentäter eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Dem Londoner Polizeisprecher Neil Basu zufolge wurde der Brite auf Grundlage einer "umfangreichen Liste von Auflagen" freigelassen, an die er sich zunächst gehalten habe.

Lesen Sie dazu auch: Terror in London: Richter hatte vor dem Attentäter gewarnt

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.