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Auch für Polizisten muss die Unschuldsvermutung gelten

Kommentar Von Bernhard Junginger
15.06.2020

Das Antidiskriminierungsgesetz des rot-rot-grünen Berliner Senats erweckt den Eindruck, Polizisten unter Generalverdacht zu stellen. Doch Pauschalurteile sind gefährlich.

Das ist starker Tobak: Bayern und Baden-Württemberg drohen Berlin unverhohlen damit, künftig keine Polizeikräfte mehr zur Unterstützung zu schicken. Für die Sicherheitsarchitektur der Bundeshauptstadt wäre das eine echte Katastrophe. Grund für den erbitterten Zwist: Das Antidiskriminierungsgesetz des rot-rot-grünen Berliner Senats, das den Eindruck erweckt, Polizisten unter Generalverdacht zu stellen. Sicher ist: Rassismus und Polizeigewalt gibt es nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland. Es muss alles getan werden, diese Phänomene zu bekämpfen und etwa Rechtsradikale aus den Reihen der Sicherheitskräfte zu entfernen.

Die Polizei wird zum Spiegel der Gesellschaft

Doch Pauschalurteile sind gefährlich und unangebracht. Deutsche Polizisten sind im internationalen Vergleich sehr gut ausgebildet. In der Führung wird viel Wert darauf gelegt, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 umgesetzt wird. Und in vielen Einheiten nimmt der Anteil der Beamten mit Migrationshintergrund zu, die Polizei wird immer mehr zum Spiegel der Gesellschaft. Auch für Polizisten muss, wie für alle anderen Bürger, die Unschuldsvermutung gelten.

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15.06.2020

Im Kommentar wird Nebel angeboten. Gleich zweimal bemüht der Kommentator sich mit „erweckt den Eindruck“ …

Und belegt mit keinem Wort, was der Berliner Senat so geplant hat. Der Generalverdacht treibt wieder seine tiefschwarzen Blüten.

Das Problem ist auch dem Bundesbürger bekannt: bei Übergriffen der Polizei hat man als Betroffener u.U. sehr schlechte Karten. Der NSU-Prozess ist ein markantes Beispiel für diese Folgen.
Dazu gab es gerade erst die dramatische Klage eines Hauptmannes der KSK, der sich sogar öffentlich an die Verteidigungsministerin gewandt hat. Diese möge bitte einschreiten. Gut, hier ist es die BW. Auch ein Generalverdacht?

Was will der Berliner Senat denn, was so verderbt sein muss, dass der Kommentator uns es unterschlägt?

„Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG, soll die Menschen in Berlin besser vor behördlicher Diskriminierung schützen. Es soll Klagen - etwa gegen Polizisten oder eine Ticketkontrolle in der U-Bahn - erleichtern. Profitieren sollen jene, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status oder rassistischer Zuschreibungen diskriminiert werden. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte bereits zugesagt, dass mögliche Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche nach dem neuen Gesetz ausschließlich gegen das Land Berlin gerichtet sein könnten. Auch für einen bayerischen Polizisten würde demnach Berlin zahlen.“

Bayern ist halt dagegen. Und will es generell bei der Definition von Einzelfällen belassen.

Ja, die Sache mit der Unschuldsvermutung. Die kann man in manchen Prozessen, so dem NSU, besichtigen. Wo aus den Angehörigen der Mord-Opfer flugs Verdächtige wurden. Durchaus mit Hilfe des damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Beckstein.