Union will mit Gutachten Druck auf Mobilfunkanbieter machen
Exklusiv Ein neues Gutachten zeigt, dass der Staat konkretere Ausbauziele für den Mobilfunk festlegen kann als bisher. Das könnte den Ausbau erheblich beschleunigen.
Ulrich Lange gehört zu den besonnenen Bundestagsabgeordneten. Wenn es ums Thema Mobilfunk geht, kann der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende aber schon mal die Contenance verlieren. „Gut 25 Jahre Regulierung und immer noch kein einziges wirklich flächendeckendes Mobilfunknetz in Deutschland. Das geht so nicht weiter“, schimpft der CSU-Politiker im Gespräch mit unserer Redaktion. Lange kämpft schon seit Jahren für schnellere Netze, der Ausbau scheiterte bisher auch am Beharrungsvermögen der Mobilfunkanbieter. Das könnte sich jetzt ändern.
Konkrete Ausbauziele für den Mobilfunk
Hintergrund ist, dass das Telekommunikationsgesetz im Bundestag gerade vollkommen überarbeitet wird, um eine EU-Richtlinie umzusetzen. Die „Spielregeln für die nächsten Jahre“ würden damit festgelegt, betont Lange und fordert „endlich ein konkretes Ausbauziel für den Mobilfunk“ im Gesetz. Rückendeckung bekommt er von einem Gutachten des Mainzer Rechtswissenschaftlers Matthias Cornils, das unserer Redaktion vorliegt. „Die Erfolge der bisher auf freiwillige Verhandlungen der Netzbetreiber setzenden Frequenzregulierungsstrategie der Bundesnetzagentur bleiben überschaubar“, heißt es darin. Cornils kommt zu dem Schluss, dass es „unzweifelhaft“ Sache des Gesetzgebers ist, „die allgemeinen und die besonderen Regulierungsziele festzulegen“.
Gibt es bald überall den 4G-Standard?
Der Bund könnte demnach also zum Beispiel eine unterbrechungsfreie Versorgung entlang der Bundes-, Land- und Kreisstraßen und an allen Schienenstrecken festlegen. Und zwar für alle Nutzer und mindestens im 4G-Standard. Was wiederum gravierende Auswirkungen auf die 2022 anstehende Frequenzvergabe hätte. Denkbar wäre, dass die Anbieter neue Frequenzen nur bekommen, wenn sie im Gegenzug die flächendeckende Versorgung zusichern. „Wenn wir mit der Bundesnetzagentur weiter ziellos von Versteigerung zu Versteigerung stolpern, kommen wir aus dem Funkloch im ländlichen Raum nicht heraus“, sagt Lange.
Mehr noch: das Gutachten stützt die Auffassung, dass den Betreibern Kooperationspflichten vorgeschrieben werden können. Dabei geht es um die gemeinsame Nutzung von Mobilfunkmasten und Antennen, was den Ausbau billiger und schneller macht. Die Betreiber müssen sich also offenbar auf einigen Druck aus Berlin einstellen. „Es geht um Netzausbau für die Bürger und nicht den Schutz der Markenstrategien von einzelnen Unternehmen“, sagt Lange.
Lesen Sie dazu auch:
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Die Diskussion ist geschlossen.