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Verfassungsschutz-Affäre
30.11.2016

Verfassungsschutz-Maulwurf: Koalition sieht keine Versäumnisse

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.
Foto: Oliver Berg (dpa)

Ein Islamist arbeitet beim Verfassungsschutz als Islamisten-Jäger. Dessen Präsident spricht von einer unbemerkten Radikalisierung. Noch dazu soll der Mann Porno-Darsteller sein.

Die Koalitionsparteien haben sich im Fall des mutmaßlichen Islamisten in den Reihen des Verfassungsschutzes hinter das Bundesamt gestellt. Vertreter von CDU, CSU und SPD im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags sprachen den Inlandsgeheimdienst am Mittwoch von Versäumnissen bei der Sicherheitsüberprüfung des 51-jährigen Verdächtigen frei. Die Oppositionsparteien hingegen hielten dem Verfassungsschutz eine Panne vor. Dessen Präsident Hans-Georg Maaßen informierte in der Sitzung des Gremiums über den Fall.

Pornofilme gefunden

Der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zufolge sollte der Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) die islamistische Szene observieren. Er äußerte sich im Internet unter falschem Namen islamistisch und verriet dort Dienstgeheimnisse. In einem Chat geriet er an einen anderen Verfassungsschützer und flog so auf. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung soll Pornofilm-Material gefunden worden sein, auf dem er als Darsteller agiert, berichteten die "Washington Post" und unter Berufung auf Ermittler auch die "Bild"-Zeitung. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist es der erste Fall beim Bundesamt, in dem ein Islamist in den eigenen Reihen enttarnt wurde.

Binninger zufolge bewarb sich der Mann 2014 beim BfV. Nach einer umfangreichen Sicherheitsüberprüfung der höchsten Stufe sei er im April 2016 eingestellt worden. "Nach unserer Auffassung ist hier dem Bundesamt für Verfassungsschutz überhaupt kein Vorwurf zu machen. Man hat all das überprüft, was notwendig war." Es habe über die Dauer der Sicherheitsüberprüfung "überhaupt keine Anhaltspunkte auf irgendwelche extremistische oder islamistische Bestrebungen gegeben." Auch könne derzeit davon ausgegangen werden, dass keine Informationen über den 51-Jährigen an Dritte abgeflossen seien.

Handelt es sich wirklich um einen Islamisten?

Nach Binningers Angaben ist noch nicht abschließend geklärt, ob es sich bei dem Mann wirklich um einen Islamisten handelt. Auch die Innenpolitiker von CSU und SPD, Stephan Mayer und Burkhard Lischka, sahen keine Versäumnisse beim BfV. Lischka regte dennoch eine Verbesserung der Sicherheitsüberprüfungen bei den Behörden an.  

Der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, André Hahn (Linke), hielt der Koalition den Versuch vor, den Fall herunterzuspielen. "Im vorliegenden Fall ist aus meiner Sicht völlig klar: Das ist eine neuerliche gravierende Panne beim Verfassungsschutz. Die Eigensicherung hat ganz offenkundig versagt." Ähnlich äußerte sich Christian Ströbele von den Grünen.

Maaßen hatte zuvor eine gründliche Aufarbeitung des Falles angekündigt. Der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte er, die Enttarnung sei einer sorgfältigen Aufklärung sowie schneller Aufklärungsmaßnahmen zu verdanken. Der Verdächtige habe sich völlig unauffällig verhalten. "Wir haben es hier offensichtlich mit einem Fall zu tun, in dem sich eine Person von seinem persönlichen Umfeld unbemerkt radikalisiert hat." Sein Amt sei wie jeder Nachrichtendienst Ziel strategischer Einschleusungsversuche ausländischer Dienste, Extremisten und Terroristen. "Deshalb müssen wir als Sicherheitsbehörde besonders wachsam in Bezug auf Innentäter sein." Nach der PKGr-Sitzung wollte sich Maaßen nicht vor Reportern äußern.

Dem Verdächtigen wird vorgehalten, sich beim Verfassungsschutz eingeschlichen zu haben, um gleichgesinnte Islamisten vor Polizeiaktionen zu warnen und ihnen einen Anschlag auf das BfV zu ermöglichen. Die Ermittlungen hätten bisher keine Hinweise ergeben, dass eine Gefahr bestanden habe, teilte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft mit. Die Strafverfolgungsbehörde ermittelt wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der versuchten Verletzung von Dienstgeheimnissen. Geprüft wird außerdem, ob der Generalbundesanwalt den Fall übernimmt. Das Bundeskriminalamt ermittelt. dpa/AZ

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