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Wikileaks-Gründer
23.04.2019

Wie geht es nach seiner Verhaftung mit Julian Assange weiter?

Seit neun Jahren auf der Flucht: Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, nach seiner Verhaftung.
Foto: Cristina Vega, afp

Das Schicksal des Gründers von Wikileaks, Julian Assange, liegt seit seiner Verhaftung nicht zuletzt in den Händen der schwedischen Staatsanwaltschaft.

Seit der Verhaftung des Wikileaks-Gründers in London ist völlig offen, wie die inzwischen neunjährige Flucht von Julian Assange endet. Die USA bestehen auf seine Auslieferung. In Großbritannien droht Assange wegen Verstoßes gegen Kautionsregeln bis zu einem Jahr Haft.

Schwedens Staatsanwaltschaft prüft derzeit den Antrag einer Klägerin auf Wiederaufnahme einer Voruntersuchung wegen Verdachts auf „weniger grobe“ Vergewaltigung. „Unsere Staatsanwälte haben die Ermittlungsunterlagen angefordert und prüfen derzeit, ob die Voruntersuchung im Fall Assange wiederaufgenommen wird oder nicht. Wann genau der Bescheid kommt, ist nicht festgelegt“, erklärt Robin Simonsson von der Staatsanwaltschaft unserer Redaktion. Ausreichend Zeit ist vorhanden. Erst im August nächsten Jahres verjährt der Fall.

70 britische Abgeordnete fordern Auslieferung Assanges nach Schweden

Rund 70 britische Parlamentsabgeordnete haben sich für eine Auslieferung nach Schweden ausgesprochen. Die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny hatte zudem bei der Niederlegung der Voruntersuchung gegen Assange 2017 betont, dass dies nicht geschehe, weil sie an seine Unschuld glaube. „Der Hauptgrund dafür ist, dass wir Assange nicht habhaft werden“, sagte sie. Das könnte sich nun ändern. Beobachter vermuten, dass Großbritannien die Entscheidung aus Schweden über eine Wiederaufnahme der Untersuchungen abwarten werde, bevor eine Auslieferung von Assange an die USA oder Schweden erwogen wird.

Gleichzeitig demonstrierten Briten gegen eine Auslieferung an die USA. Assange dürfe nicht dafür bestraft werden, dass er 2010 US-Kriegsverbrechen aufgedeckt habe, sagen seine Anhänger. In einem von ihm veröffentlichten US-Militärvideo von 2007 sind beispielsweise US-Soldaten zu sehen, die offensichtlich unschuldige Menschen im Irak erschießen.

Eine Verhandlung in Schweden wäre für die USA vorteilhaft

Ungeachtet der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung dürften neben Juristen letztlich auch die jeweiligen Regierungen in London, Stockholm und Washington eine Rolle dabei spielen, was mit Assange geschieht. Assange in die USA zu schicken, wäre für London eine mögliche Lösung. Doch diese Variante dürfte eine heftige internationale Protestwelle auslösen. Auch ist unklar, inwieweit Washington überhaupt einen medienintensiven Prozess mit Assange wünscht. Es war schließlich US-Präsident Donald Trump, der im Wahlkampf von Wikileaks-Enthüllungen über Hillary Clinton profitierte.

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Zudem sind die US-Kriegsverbrechen in der amerikanischen Öffentlichkeit heute kaum noch präsent. Ein Prozess würde sie wieder ins Zentrum rücken. Deutlich bequemer wäre es für London und auch Washington, wenn Assange nach Schweden ausgeliefert wird. Sollte  er dort wegen Vergewaltigung verurteilt werden, wäre sein bereits angekratzter Ruf gänzlich ruiniert.

Unklar ist, ob die Beweislage gegen Julian Assange ausreicht

Doch ob Schweden das Risiko, Assange ins Land zu holen, eingehen will, ist ebenfalls unklar. Denn auch für Schweden könnte die medienwirksame Wiederaufnahme des umstrittenen Sexualfalles unbequem werden. Letztlich ist unsicher, ob Assange tatsächlich verurteilt werden würde. Zwar gelten schwedische Gerichte gerade bei Sexualstraftaten als streng, doch anderseits erscheinen die Aussagen der Frau, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt, so vage wie die Beweislage.

Bereits 2010 legte Chefanklägerin Eva Finné den Fall Assange offiziell nieder. „Ich vertrete den Standpunkt, dass es keinen Grund gibt, Assange dafür zu verdächtigen, dass er eine Vergewaltigung begangen hat“, sagte sie. Wenig später war es die für ihr Engagement für den Schutz von Frauen bekannte Staatsanwältin Marianne Ny, die den Fall etwas später wieder aufrollte. Ny stellte einen Haftbefehl aus, reduzierte den Vorwurf jedoch auf den Verdacht auf „weniger grobe Vergewaltigung“.

So wachsen die Zweifel: „Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die schwedische Staatsanwaltschaft den Fall erneut aufnimmt. Dazu müsste sich die Beweislage verbessert haben. Das ist nach nun schon fast neun Jahren vermutlich nicht der Fall“, sagte der schwedische Rechtsexperte Willem Ericsson von der renommierten Jura-Fachzeitung Dagens Juridik unserer Redaktion.

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