Zuwendungen an Politiker: Wie viel ist erlaubt?
Die Vorwürfe gegen Präsident Christian Wulff und seinen Ex-Sprecher Olaf Glaeseker lösen eine Diskussion über Zuwendungen an Politiker aus. Experten fordern schärfere Gesetze.
Augsburg/Berlin So sieht sie aus, die viel zitierte Eigendynamik, die es so schwer vorhersehbar macht, in welche Richtung sich politische Debatten entwickeln. Die seit Wochen andauernde Diskussion um Bundespräsident Christian Wulff und seinen früheren Sprecher Olaf Glaeseker vermischt sich mit dem grundsätzlichen Thema Korruption in Deutschland. Aktuell geraten Forderungen nach einer Verschärfung des Gesetzes gegen Abgeordnetenbestechung in den Fokus.
Dabei gab es Ende vergangener Woche zumindest in der Tendenz positive Nachrichten. Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International hatte Deutschland ein „gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention“ ausgestellt. Transparency hatte einen „Nationalen Integritätsbericht“ für insgesamt 26 Länder erstellt. Doch die Organisation sieht weiterhin noch reichlich Luft nach oben – insbesondere bei der Umsetzung der UN-Konvention von 2005 gegen Abgeordnetenbestechung. Die Konvention ist bereits von 150 Staaten ratifiziert worden, die deutsche Unterschrift fehlt jedoch. Nach aktuellem Recht ist in Deutschland lediglich der nachgewiesene Stimmenkauf strafbar. Auch wenn die Affäre des Bundespräsidenten ausdrücklich nicht Bestandteil des Integritätsberichts ist, eine Trennung der Themen ist in der aufgeheizten Stimmung im Lande illusorisch.
Als die Linke im April 2010 und die Grünen wenig später im Bundestag Vorstöße zu einer Verschärfung des Straftatbestandes unternahmen, war die Resonanz noch geringer. „Die schwarz-gelbe Koalition hat diese Vorschläge seinerzeit mit übler Arroganz abgebürstet“, sagt das Mitglied des Vorstands von Transparency, Jochen Bäumel.
Transparency fordert eine Neuregelung für Parteispenden. „In Zukunft sollten persönliche Spenden an Abgeordnete nicht mehr möglich sein, sondern nur noch an die Partei“, sagt Bäumel im Gespräch mit unserer Zeitung. Damit aber nicht genug. Geht es nach Transparency, soll eine Höchstgrenze von 50000 Euro gelten und Spenden ab 2000 Euro – statt wie bisher ab 10000 Euro – einer Veröffentlichungspflicht unterliegen.
Gleichzeitig plädiert Bäumel für klare und transparente Vorgaben dafür, was Mandatsträger annehmen dürfen und was nicht. Als Vorbild gilt ihm das weit strengere Beamtenrecht. Dort gibt es exakte Regeln. Werden diese verletzt, macht sich der Beamte strafbar. Beispiel München: In der Stadtverwaltung ist die Annahme von Bargeld, außer eines geringen Trinkgeldes, untersagt. Sachgeschenke sind nur bis zu einem Wert von maximal 15 Euro zulässig.
„Im Prinzip ist das auch für Abgeordnete denkbar“, sagt Bäumel. Danach müsste der Gesetzgeber Bestechlichkeit von Abgeordneten grundsätzlich verbieten. Gleichzeitig aber den Parlamenten mithilfe einer Öffnungsklausel die Möglichkeit geben, zu regeln, wo akzeptable Formen der Zuwendung – wie die Einladung zu einem Geschäftsessen – enden und wo Bestechlichkeit anfängt. Bäumel ist überzeugt, dass ein Verhaltenskatalog für Abgeordnete, in dem genaue Euro-Obergrenzen für den Restaurant-Besuch oder Geschenke aufgeführt sind, „endlich“ Rechtssicherheit geben könnte.
Eine solche Verschärfung hat die Regierungskoalition im Bundestag mit Hinweis auf die besondere Stellung der Abgeordneten als Mandatsträger bisher abgelehnt. Doch es scheint Bewegung in die Debatte zu kommen. Im Dezember war es Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der die Fraktionen drängte, sich endlich um eine Lösung zu bemühen. Gestern kündigte die SPD einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Regeln gegen die Bestechung von Abgeordneten für die nächsten Tage an. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange sagte den Stuttgarter Nachrichten, maßgeblich solle eine konkrete Unrechtsvereinbarung sein. Dieser Tatbestand soll dann als erfüllt gelten, „wenn Geld fließt“. Dies solle dann gelten, wenn ein Parlamentarier daran verdient oder sich einen Vorteil versprechen lässt, indem er sein Mandat auf Weisung eines Auftraggebers ausübt. Verstöße würden nach dem Gesetzentwurf der SPD mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet.
Die Diskussion um mögliche Verfehlungen von Wulff ging auch gestern weiter (siehe Infokasten). Fest steht: Die geforderte Verschärfung der gesetzlichen Regeln ist rein juristisch für diesen Fall nicht von Belang. Glaubt man dem Göttinger Staatsrechtsexperten Werner Heun, ist ohnehin unwahrscheinlich, dass Wulff rechtliche Konsequenzen befürchten muss.
Er ist eben kein Beamter. „Wenn ein Oberamtsrat mit solchen Fragen wie Wulff konfrontiert würde, müsste er sich umgehend einem Verfahren stellen“, sagte Transparency-Chefin Edda Müller am Donnerstag bei der Vorstellung des Integritätsberichtes.
(mit dpa)
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